Die Werbeeinwilligung


Author: Hannah Schmitz - 20. Mai 2021
Firmenliste.net - Werbeeinwilligung

In den meisten wirtschaftlichen Betrieben geht ohne Werbung auf Dauer nichts. Die größten Erfolge werden hierbei in der Regel über die persönliche Ansprache potenzieller Kunden zum Beispiel über Post-Mailings, E-Mail oder Telefon erzielt. Doch gerade hier gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie im weiteren Text welche Einwilligungsmöglichkeiten es gibt, welche rechtlichen Anforderungen an wirksame Werbeeinwilligungen bestehen und was Sie in puncto Widerspruch zu unerwünschter Werbung wissen sollten.


Werbekanäle und Einwilligung

Briefwerbung:
Briefwerbung ist im B2C, wie auch im B2B Bereich grundsätzlich möglich, solange dieser nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Telefonwerbung:
Telefonwerbung im Privatkundenbereich ist grundsätzlich unzulässig wenn keine ausdrückliche Einverständniserklärung seitens des Kunden vorliegt. Im B2B Bereich genügt die begründete Annahme des Werbetreibenden, dass der Angerufene sein Einverständnis erteilt, um mit diesem telefonisch Kontakt aufzunehmen.


Telefonwerbung ist im B2B Bereich möglich.

E-Mail Werbung:
Das Werben per E-Mail ist nur nach vorausgegangener, ausdrücklicher Einverständniserklärung des Adressaten erlaubt. (Double Opt-In-Verfahren)


Möglichkeiten zur Werbeeinwilligung

Immer wieder wird der Begriff Opt-In im allgemeinen Sprachgebrauch mit der Werbeeinwilligung gleichgesetzt. Er ist allerdings nur ein Mittel eine Einwilligung einzuholen.
Die meisten Unternehmen setzen gerade im Bezug auf E-Mail Werbung auf das Double-Opt-In-Verfahren. Der Kunde erklärt, dass er mit Werbung einverstanden ist indem er ein Häkchen am Einwilligungstext setzt. Kurz darauf erhält er einen Bestätigungslink. Klickt er diesen an, werden seine Daten zur weiteren Verarbeitung gespeichert. So kann das werbetreibende Unternehmen sicher sein, dass die angegebene E-Mail adresse auch wirklich zu diesem Kunden gehört. Das Double-Opt-InVerfahren kann auch in Bezug auf Telefon- oder SMS-Werbung angewendet werden. Statt einer Mail mit Bestätigungslink erhält der Kunde einen automatisierten Anruf oder eine SMS mit einem Code. Dieser muss zur Bestätigung in ein online Formular eingegeben werden. Man spricht in diesem Fall von der Telefonverifizierung. Grundsätzlich bedarf die Werbeeinwilligung keiner Schriftform. Es ist zum Beispiel ebenfalls möglich durch die Übergabe einer Visitenkarte und mündlicher Absprache Werbung an potenzielle Kunden zu versenden. Um seiner Nachweispflicht ordentlich nachzukommen, sollte in diesem Fall nachträglich eine schriftliche Bestätigung vom Kunden eingeholt werden.


Die Werbeeinwilligung bedarf keiner Schriftform.

Um neue Leads zu generieren ist es ebenfalls zulässig die Werbeeinwilligung an ein Preisausschreiben oder an Katalog-/ Prospektanforderungen zu koppeln.


Anforderungen an eine wirksame Werbeeinwilligung

An das Thema Werbeeinwilligung wird im Zuge einer Kampagne oft erst als letztes gedacht. Um unangenehmen Konsequenzen aus dem Wege zu gehen, sollten werbetreibende Unternehmen die folgenden Anforderungen an eine wirksame Werbeeinwilligung beachten.

  • Die Werbeeinwilligung darf nicht an andere Erklärungen, wie zum Beispiel AGB`s oder die Datenschutzvereinbarung gekoppelt sein. Sie muss immer separat erklärt werden.
  • Für jeden Werbekanal (E-Mail, Telefon) muss eine eigene Werbeeinwilligung eingeholt werden.
  • Es ist zu empfehlen die Einwilligung schriftlich einzuholen. Besonders bietet sich das Double-Opt-In-Verfahren an.
  • Die Einwilligung muss völlig freiwillig sein.
  • Dem Kunden muss klar und verständlich dargelegt worden sein, wer genau seine Daten zu Werbezwecken verwendet.
  • Es muss klar sein, zu welchen Produkten oder Dienstleistungen Werbung zu erwarten ist.
  • Es muss eine Aufklärung vorliegen, dass der Kunde sein Einverständnis jederzeit zurückziehen kann.

Wichtige Urteile

Im Februar 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass für alle Werbekanäle nur noch eine Checkbox nötig ist. Die vorher geltende Regelung, dass für jeden Werbekanal in einer separaten Checkbox eine Werbeeinwilligung abgefragt werden musste, führte zu einem totalen Chaos. Werbeeinwilligung Urteile Des Weiteren entschied der BGH, dass Werbeeinwilligun gen zeitlich unbegrenzt wirksam sind. Auch ältere Einwilligungen dürfen genutzt werden, solange sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte Mitte 2019, dass Gewinnspiele an die Einwilligung in Werbung gekoppelt werden dürfen. Der Kunde kann in diesem Fall immer noch freiwillig entscheiden ob er seine Daten zu diesem Zweck preisgeben möchte.


Widerspruchserklärung in unerwünschte Werbung

Bei der Abgabe einer Werbeeinwilligung muss der Kunde deutlich darauf hingewiesen werden, dass er dieser jederzeit widersprechen kann. Hierzu müssen dem Kunden Kontaktmöglichkeiten aufgezeigt werden, wie zum Beispiel eine E-Mailadresse oder ein Onlineformular. Viele Unternehmen nutzen einen Abmeldelink, der in jeder werblichen EMail zu finden ist.


Der Wiederspruch muss jederzeit möglich sein

Für werbetreibende Unternehmen ist es ratsam eine Werbesperrdatei zu führen, in der sie jeden Werbewiderspruch eintragen. So kann es nicht passieren, dass unerwünschte Werbung weiterhin versendet wird.

Vor einer Post-Mailing Aktion sollte ein Unternehmen seine Daten ebenfalls mit der Robinsonliste abgleichen. Diese ist zwar nicht zwingend zu beachten, erspart werbetreibenden Unternehmen aber Unannehmlichkeiten mit Kunden, die keine Werbung erhalten möchten.

Widerspricht ein Kunde der Zusendung von Werbung, muss das entsprechende Unternehmen dieser Anweisung unverzüglich nachkommen. Es ist ratsam den Kunden darauf hinzuweisen, dass er noch Werbung von bereits angelaufenen Werbeaktionen erhalten könnte. Außerdem sollte abgefragt werden, ob die Daten des Kunden in die Werbesperrdatei aufgenommen werden dürfen.


Fazit

Um auf legalem Wege zu werben, ist das Einholen einer Werbeeinwilligung unerlässlich.
Die Überlegung, wie hier die Herangehensweise ist, sollte also schon bei der Planung einer Kampagne gemacht werden. Werden alle Punkte beachtet, steht einer erfolgreichen Werbeaktion nichts mehr im Wege.