ECG-Liste Idee, Nutzen, Ausführung


Author: Hannah Schmitz - 16. Juni 2021
Recht - ECG-Liste

Wer in Österreich ausdrücklich keine Werbe-E-Mails erhalten möchte hat die Möglichkeit sich in die ECG- oder RTR-Liste eintragen zu lassen. Der folgende Beitrag informiert über die Intention der Liste, wem sie nützt und wie sie in der Werbepraxis von den Unternehmen ausgeführt wird.


Was ist die Idee hinter der ECG-Liste?

In Österreich regelt das E-Commerce-Gesetz inwiefern das Zusenden von Werbe-E-Mails erlaubt ist. Ohne vorherige, eindeutige Zustimmung des Empfängers ist es Firmen untersagt E-Mails mit werblichem Inhalt zu versenden.
Standen diese Firmen im Vorhinein allerdings mit dem Empfänger in Kontakt, weil dieser etwas gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat und betrifft die Werbung ein ähnliches Produkt oder eine ähnliche Dienstleistung, so ist es möglich diesem Kunden auch weiterhin Werbe-E-Mails zukommen zu lassen.


Die ECG-Liste muss von allen österreichischen Unternehmen beachtet werden.

An diesem Punkt kommt die ECG-Liste ins Spiel. Privatpersonen und Unternehmen können kostenlos eine Eintragung in die Liste beantragen, wenn sie auch dann keine Werbe-E-Mails erhalten möchten, obwohl sie bereits in einer geschäftlichen Beziehung zum Werbenden stehen. Die ECG-Liste muss von allen österreichischen Unternehmen beachtet werden. Laut dem Empfänger-Prinzip müssen auch andere EU-Länder die Rechtslage in Österreich beachten und ihre Adressdaten mit denen der ECG-Liste abgleichen.


Wer zieht Nutzen aus der ECG-Liste?

Da werbetreibende Unternehmen per Gesetz dazu verpflichtet sind ihren Adressbestand mit dem der ECG-Liste abzugleichen, nützt es ihnen insoweit, dass sie hierdurch sicher sein können keine empfindliche Geldstrafe, wegen unerlaubter Werbesendungen, zahlen zu müssen. Wer sich in die ECG-Liste eintragen lässt hat den offensichtlichen Vorteil, dass sein Postfach nicht mit unerwünschter Werbung gefüllt wird. Die Zusendung gewöhnlicher Spam-Mails werden durch eine Eintragung in der Sperrliste nicht verhindert. Konsumenten und Unternehmen haben des weiteren die Möglichkeit sich in die Robinsonliste eintragen zu lassen wenn sie keine adressierte Briefwerbung erhalten möchten. Zu beachten ist hier, dass diese Liste nicht rechtlich bindend ist. Robinsonlisten gibt es zum Beispiel auch in Deutschland und der Schweiz.


Wie funktioniert die Anwendung der ECG-Liste in der Praxis?

Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) ist durch das E-Commerce-Gesetz beauftragt die ECG-Liste zu führen und den werbenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen.ECG-ListeDurch eine E-Mail an „[email protected]“ mit dem Betreff „Eintragen RTR-ECG Liste“ kann dort jede natürliche und juristische Person, beliebig viele E-Mail-Adressen und Domains kostenlos eintragen und für Werbung sperren lassen. Der betreibenden Industrie bietet die RTR zwei Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Daten. Zum einen per Mail an [email protected] oder zum Anderen per Listen Vergleich. Um die Liste zu erhalten muss eine Mail an [email protected] gesendet werden. Die Daten liegen dort in verschlüsselter Form vor, sodass sich niemand an den Adressen unrechtmäßig bedienen kann. Es empfiehlt sich vor jeder Werbesendung zu überprüfen ob die eigenen Daten aktuell sind, da die ECG-Liste dynamisch ist und jederzeit neue Einträge dazu kommen können. Newsletter, denen im Voraus ausdrücklich zugestimmt wurden, dürfen weiterhin versendet werden.



Fazit

Um rechtlichen Konsequenzen aus dem Wege zu gehen sollten werbetreibende Unternehmen die ECG-Liste unbedingt beachten.


Die Daten liegen nur in verschlüsselter Form vor

Sorgen um den Missbrauch gespeicherter Daten muss sich niemand machen, da diese nur in verschlüsselter Form vorliegen. Ein Eintrag in die ECG-Liste kann von Unternehmen wie von Privatpersonen gleichermaßen beantragt werden