Firmenadressen kaufen oder mieten?


Author: Hannah Schmitz - 21. Mai 2021
Firmenliste.net - Opt-in Verfahren

Möchte man seinen Kundenstamm erweitern, steht irgendwann so gut wie jeder Unternehmer vor der Frage, wie er das denn jetzt am besten anstellt. Gerade im B2B Bereich macht Massenwerbung via TV oder Radio oft keinen Sinn, da der Streuverlust viel zu groß ist.
Erfolgversprechender ist hier der Weg des Direktmarketings. Der Werbende tritt dabei in direkten Kontakt zu seinen potentiellen Kunden. Durch die Selektion der passenden Zielgruppe, sinkt der Streuverlust enorm und das Werbetreibende Unternehmen hat die Möglichkeit individuell auf die Werbeempfänger einzugehen.
Da die eigene Recherche von Adressdaten sehr zeitaufwendig und somit auch teuer ist, greifen die meisten Unternehmen auf den Service von Adressbrokern zurück und kaufen oder mieten die benötigten Daten. Aber wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen gemieteten und gekauften Firmenadressen? Wann macht das Kaufen mehr Sinn als das Mieten und umgekehrt? Und ist es überhaupt legal gekaufte Adressen zu verwenden? Diese Fragen werden im folgenden Artikel beantwortet..


Mieten vs. Kaufen

Der Vorteil von gemieteten Adressen ist oft der Preis, zu dem sie angeboten werden. Einige, vor allem hochpreisige Adresshändler, bieten Adressdaten zur Miete an. Der Preis fällt hierbei dann günstiger aus, als würden Daten zur Dauernutzung gekauft.


Nach Ablauf des Mietvertrages müssen alle Daten gelöst werden.

Mietet man Daten, so stehen diese für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Ist der Mietzeitraum abgelaufen, müssen diese Firmenadressen nachweislich aus allen Systemen gelöscht werden. Adressen zu mieten lohnt sich also nur dann, wenn diese Daten nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt werden.

Viele Adresshändler bieten ihre Daten mittlerweile zu niedrigen Preisen an. Dies liegt daran, dass die Adressdaten automatisiert erhoben werden. Es lohnt sich also, die Leistungen und Preise der verschiedenen Adressbroker zu vergleichen. In vielen Fällen zahlt man ähnliche Preise fürs Kaufen und Mieten.
Beim Kauf von Firmenadressen können diese zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Gekaufte Adressen eignen sich somit nicht nur für die Durchführung von Werbekampagnen, sondern auch für das Auffrischen der eigenen Datenbestände. Außerdem hat man die Möglichkeit die gekauften Adressen einfach seinen Stammdaten hinzuzufügen, da man diese nicht nachweislich löschen muss, wenn der Mietvertrag abläuft.


Gekaufte Firmenadressen legal nutzen

Bei der Nutzung gekaufter Firmenadressen stellt sich als erstes die Frage der Legalität. In den meisten Fällen werden Firmenadressen aus frei zugänglichen, öffentlichen Verzeichnissen bezogen. Sie liegen also sowieso schon online vor. Adresshändler sammeln und sortieren diese Daten und bieten oft noch zahlreiche Filtermöglichkeiten an. Im Prinzip bezahlt man also nicht für die Adressen an sich, sondern für das zielgerichtete Zusammenstellen dieser.
Der Bezug der Daten ist demnach zulässig.
Bei der Verwendung der Daten muss vor allen Dingen auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geachtet werden.


Post-Mailings sind grundsätzlich erlaubt

Personalisierte Post-Mailings sind grundsätzlich erlaubt. Um keine schlafenden Hunde zu wecken, empfiehlt es sich, die Daten vorher mit denen der Robinsonliste abzugleichen.

Die Kaltakquise via Telefon ist im Geschäftskundenbereich dann gestattet, wenn vermutet werden kann, dass der Angerufene in das Telefonat einwilligt.

Das Verwenden von E-Mailadressen ist nur dann erlaubt, wenn im Voraus eine Einwilligung, zum Beispiel über das Double Opt-In-Verfahren eingeholt wurde. Adresshändler können keine E-Mailadressen mit Werbeeinwilligung verkaufen.


In Kürze:

Um eine Direktwerbekampagne durchführen zu können, benötigen Unternehmen die Adressdaten ihrer potentiellen Kunden.
Diese können gemietet oder gekauft werden.
Gemietete Firmenadressen können unter Umständen günstiger sein, allerdings ist der Vorteil gekaufter Adressen, dass sie unbegrenzt nutzbar sind.
Post-Mailing Kampagnen können durchgeführt werden, ohne dass negative, rechtliche Konsequenzen befürchtet werden müssen.