Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Beim deutschen Glasfaserausbau ist das Geld selten das Problem, das Kabel in der Erde ist es: 2025 überschritt Deutschland erstmals die 50-Prozent-Marke, fast 4,9 Millionen Haushalte kamen in einem Jahr neu hinzu, der stärkste Zuwachs Europas, und dennoch stauen sich die Projekte, weil Tiefbaukapazität, Fachkräfte und Genehmigungen fehlen. Von rund 21 Milliarden Euro bewilligter Fördermittel war bis Mitte 2025 erst knapp ein Drittel ausgezahlt, bewilligtes Geld ist eben noch kein verlegter Anschluss. Für die Telekommunikationsbetriebe, die diese Netze bauen und betreiben, vom Tiefbauunternehmen über den Netzwerktechnik-Installateur bis zum TK-Systemhaus, bedeutet das volle Auftragsbücher und einen Dauerkampf um Umsetzungskapazität. Genau daran setzt Ihr Angebot an.
Unsere Datenbank enthält 8.119 geprüfte Adressen mit vollständigen Zusatzinformationen: Emailadressen, Telefonnummern, Ansprechpartner und aktuelle Positionen. Alle Daten unterliegen kontinuierlichen Qualitätschecks und sind auf den aktuellen Marktstand abgestimmt. Diese kombinierte Datenbasis erweist sich als ideale Grundlage sowohl für multimediale Neukundengewinnung als auch für effizientes Postmailing – sei es klassische B2B-Ansprache oder technologiegestützte Outbound-Kampagnen. Mit dieser Liste haben Sie Zugriff auf echte Entscheider ohne zeitaufwendige Recherche oder Bounce-Raten.
Unsere Datenbank wird laufend aktualisiert und enthält nur verifizierte Adressen auf aktuellem Stand. Alle Einträge umfassen Emailadressen, Telefonnummern und aktuelle Ansprechpartner. Die Daten sind somit sofort einsatzbereit für B2B-Akquisitionskampagnen.
Ja. Die 8.119 Adressen werden als Excel-Datei bereitgestellt und sind vollständig filterbar nach Bundesland, Firmengröße, Sektor (Netzbetreiber, ISP, IoT-Provider) und Ansprechpartner-Funktion. So können Sie Ihre Zielgruppe präzise definieren und Streuverluste minimieren.
Ideal für Neukundengewinnung im B2B-Umfeld: Vermarktung von Infrastruktur-Lösungen (Glasfaser, 5G, Cloud), Software für BSS/OSS-Systeme, Sicherheits- und Automatisierungstechnik sowie Konvergenz-Services. Auch für klassisches Postmailing und Email-Kampagnen vorbereitet.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Telekommunikationsunternehmen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Telekommunikationsunternehmen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Telekommunikationsunternehmen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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