Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Abschleppdienst verkauft im Grunde eines: Verfügbarkeit. Wenn jemand mit Panne oder nach einem Unfall am Straßenrand steht, muss schnell ein Wagen kommen, rund um die Uhr, bei jedem Wetter. Dass der Bedarf da ist, zeigt schon die ADAC-Pannenhilfe mit über 3,69 Millionen Einsätzen im Jahr 2025. Das prägt die ganze Branche und damit auch, wie man an sie verkauft. Diese Betriebe denken in Einsatzbereitschaft und schneller Reparatur, denn ein Fahrzeug, das in der Werkstatt steht statt auf der Straße, verdient nichts. Es sind meist kleine, inhabergeführte Firmen, oft mit angeschlossener Werkstatt. Wer Abschleppdienst-Adressen kaufen will, hat fast immer direkt den Inhaber dran, der über jedes Fahrzeug und jede Anschaffung selbst entscheidet.
Unsere 3.051 geprüften Adressen enthälten vollständige Kontaktdaten (Telefon, Email, Website), exakte Bundesland-Zuordnung und ergänzende Firmendaten wie Ansprechpartner und Branchenkennungen. Diese Basis ermöglicht sofortige Neukundenakquise, zielgerichtete Telefonkampagnen und effizientes Postmailing zu B2B-Entscheidern, ohne Zeit in manuelle Recherche zu verschwenden. Alle Adressen sind verifiziert und bereit für direkten Einsatz im Vertrieb.
Alle Adressen werden regelmäßig verifiziert und aktualisiert. Die Liste basiert auf geprüften öffentlichen Quellen und enthält nur noch aktive, verifizierte Abschleppdienste. Duplikate sind manuell entfernt, Email-Adressen technisch validiert. Die Daten sind sofort nach Download einsatzbereit.
Die Liste wird als Excel-Datei im Standard-Format (.xlsx) bereitgestellt und kann problemlos in gängige CRM-Systeme wie Salesforce, HubSpot, Pipedrive oder MailChimp importiert werden. Auf Anfrage sind auch CSV-, TXT- oder andere Formate verfügbar.
Jeder Eintrag enthält: Firmenname, Straße & Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Telefon, Email, Website, sowie teilweise Angaben zu Ansprechpartnern und Geschäftsführung. Ergänzende Merkmale wie Branchenkennungen und geografische Koordinaten sind vorhanden.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Abschleppdienste. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Abschleppdienste direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Abschleppdienste nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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