Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Jeder zweite Abschleppauftrag in Österreich entsteht ungeplant - Panne, Unfall, Falschparker - und muss in Minuten vergeben werden. Wer in diesem Markt als Zulieferer, Kooperationspartner oder Dienstleister präsent ist, gewinnt. Wer es nicht ist, existiert für den Betreiber schlicht nicht. Gleichzeitig steigt der Bedarf an spezialisierten Leistungen rund um Bergung und Fahrzeugtransport kontinuierlich: über 250.000 batterieelektrische PKW sind mittlerweile in Österreich im Bestand - Fahrzeuge, deren Bergung völlig andere Anforderungen stellt als klassische Verbrenner. Das eröffnet für Ausrüster, Versicherungsdienstleister, Softwareanbieter und Fahrzeugausstatter ein klares Neukundenfeld.
Genau hier setzt unsere Adressliste an: 332 geprüfte Firmenadressen österreichischer Abschleppdienste - strukturiert, aktuell und sofort einsatzbereit für Ihren Vertrieb.
Die 332 Firmenadressen österreichischer Abschleppdienste sind manuell geprüft und enthalten neben Firmenname und Postadresse auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse - die ideale Basis für Neukundengewinnung per Telefon und effizientes Postmailing. Die strukturierte Excel-Liste ist ohne Umwege in gängige CRM-Systeme, Serienbrieftools und Marketingplattformen importierbar und spart Ihrem Vertriebsteam wertvolle Recherche- und Qualifizierungszeit.
Die Liste enthält 332 geprüfte Firmenadressen österreichischer Abschleppdienste mit Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel- oder CSV-Datei geliefert und sind direkt in CRM-Systeme importierbar.
Die Liste eignet sich besonders für Fahrzeugausrüster, Versicherungen, Softwareanbieter, Telematikanbieter und Betriebsmittellieferanten, die Abschleppbetriebe in Österreich als Neukunden gewinnen oder bestehende Geschäftsbeziehungen ausbauen möchten.
Ja, die 332 Adressen decken alle neun Bundesländer Österreichs ab - von Wien und Niederösterreich über die Steiermark bis hin zu Tirol und Vorarlberg.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Abschleppdienste. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Abschleppdienste direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Abschleppdienste.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Abschleppdienste nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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