Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Indoorspielplatz verdient sein Geld nicht am Eintritt: Die zwölf Euro, die eine Familie im Schnitt an der Kasse lässt, decken kaum die Halle, die Heizung und das Aufsichtspersonal. Das eigentliche Geschäft steckt in der Pommesschale, im Cappuccino der wartenden Eltern und vor allem im Kindergeburtstag, der gebuchten Partyzone mit Pauschale pro Kind, die in vielen Anlagen einen Großteil des Umsatzes bringt. Deutschlandweit locken rund 400 dieser Family Entertainment Center jährlich über 30 Millionen Besucher, ein Markt von etwa 360 Millionen Euro, und wer ihn beliefern will, muss verstehen, dass hier ein Gastronomiebetrieb mit angeschlossener Spiellandschaft geführt wird, nicht umgekehrt.
Unsere Datenbank enthält 1.040 geprüfte Firmenadressen von Indoor Spielplätzen in Deutschland mit vollständigen Zusatzinformationen: Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Webseiten und Ansprechpartner. Diese Basisinformationen sind die Grundvoraussetzung für zielgerichtete Neukundengewinnung ohne Streuverluste. Die Liste ist Excel-exportierbar und sofort einsatzbereit für professionelle Postmailing-Kampagnen, telefonische Akquise oder digitale Direktansprache. Alle Daten sind regelmäßig validiert und aktualisiert.
Die Adressliste wird regelmäßig gepflegt und aktualisiert. Alle Einträge sind geprüft und enthalten aktuelle Kontaktinformationen wie Telefon, E-Mail und Webseite. Die Daten basieren auf verifizierten Angaben und sind sofort einsatzbereit für B2B-Vertriebskampagnen.
Die 1.040 Adressen werden als Excel-Datei exportierbar bereitgestellt und enthalten alle relevanten Felder wie Firmenname, Adresse, Telefon, E-Mail, Ansprechpartner und Branchen-Klassifizierung. Die Datei ist sofort downloadbar und lässt sich problemlos in CRM-Systeme, CRMs oder Mailing-Software integrieren.
Die Liste eignet sich optimal für telefonische Akquise, Postmailing, Marketing und CRM-Integration. Dank vollständiger Kontaktdaten können Sie gezielt Entscheider ansprechen, ohne Streuverluste. Besonders effektiv für Dienstleistungen wie Spielplatzausstattung, Versicherungen, Reinigung, Software und Marketing.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Indoor Spielplätze. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Indoor Spielplätze direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Indoor Spielplätze nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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