Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Das Badezimmer ist längst kein Zweckraum mehr, sondern ein Wohlfühlraum – und dieser Wandel ist der Kern des Sanitärgeschäfts. Kunden investieren in schöne, komfortable, oft barrierefreie Bäder, und genau da verdient der Sanitärbetrieb, der plant, liefert und einbaut. Für Anbieter wichtig ist die Marktlage: Die Herstellerlöse stabilisierten sich 2025 bei rund 46,8 Millionen Euro, das Umfeld bleibt angespannt, was fokussierte Betriebe zur aktiven Neukundengewinnung zwingt. Zwei starke Treiber halten die Nachfrage oben: die alternde Bevölkerung mit dem Bedarf an barrierefreien Bädern und der Trend zum hochwertigen Wellness-Bad. Es sind meist kleine bis mittlere Handwerksbetriebe, in denen der Chef selbst entscheidet, aber tagsüber auf der Baustelle steht. Wer Sanitärtechnik-Adressen kaufen will, hat damit meist direkt den Inhaber am Telefon – wenn man ihn zur richtigen Zeit erwischt.
Die 3.959 verifizierten Sanitärtechniker-Adressen enthalten alle relevanten Kontaktinformationen: vollständige Postadressen, direkte Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Diese kompakte Kombin eines höchsten Verifizierungsstandards macht die Liste zur idealen Basis für Neukundengewinnungskampagnen. Sie können damit effiziente Postmailing-Kampagnen durchführen, telefonische Akquisitionsteams koordinieren oder zielgerichtete E-Mail-Newsletter versenden, ohne Streuverluste durch ungültige oder veraltete Daten zu riskieren.
Die Adressliste wird regelmäßig aktualisiert und verifiziert. Der aktuelle Datenstand ist 2026. Alle Einträge werden auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft, um sicherzustellen, dass Sie mit korrekten Kontaktinformationen arbeiten.
Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt und ist sofort einsatzbereit. Sie enthält alle nötigen Spalten: Firmenname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie können die Daten direkt in Ihre CRM-Systeme oder Marketing-Tools importieren.
Die Liste unterstützt vielfältige Vertriebsansätze: Postmailing, telefonische Akquisition oder LinkedIn-Outreach. Mit den vollständigen Kontaktdaten können Sie gezielte Multi-Channel-Kampagnen durchführen und Ihre Neukundengewinnungs-Quote deutlich erhöhen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Sanitärtechniker. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Sanitärtechniker direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Sanitärtechniker nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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