Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Österreichische Getränkemarkt unterliegt 2026 tiefgreifenden Veränderungen: Während kohlensäurearmes oder -freies Wasser besonders im Trend liegt, wachsen gleichzeitig die Anforderungen an B2B-Partner. Fast die Hälfte der Verbraucher misst gute Gesundheit an ihrem mentalen Wohlbefinden und Produkte, die Entspannung und Stressabbau fördern, sind stark nachgefragt. Für Getränkehändler und -hersteller bedeutet das: Spezialisierung, Sortimentsentscheidungen und effiziente Kundenkommunikation sind erfolgskritisch. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell.
Genau hier setzt unsere Adressliste an: 2.252 verifizierte Firmenkontakte von Getränkemärkten, Getränkehändlern und verwandten Betrieben in ganz Österreich mit aktuellen E-Mailadressen, Telefonnummern und Postadressen.
Die 2.252 Adressen wurden systematisch recherchiert, verifiziert und mit Zusatzinformationen angereichert. Jeder Eintrag enthält korrekte Postadressen, direkte E-Mailadressen und Telefonnummern der Entscheider oder Fachabteilungen. Das macht diese Liste zur idealen Basis für Neukundengewinnung, zielgerichtetes Postmailing und professionelle Outreach-Kampagnen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und sind sofort als Excel-Datei einsatzbereit.
Alle Adressen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die Liste enthält aktuelle Kontaktdaten von Geschäftsführern, Einkäufern und Entscheidungsträgern im Österreichischen Getränkemarkt. Beim Download erhalten Sie die neueste Fassung.
Die Liste wird als Excel-Datei (.xlsx) bereitgestellt und enthält die Spalten: Firmenname, Postadresse, E-Mail, Telefon, Bundesland, Betriebsgröße und Branchenkategorie. Damit ist sofortige Integration in CRM-Systeme und Postmailing-Tools möglich.
Die Liste umfasst Getränkehändler, Großhändler, Getränkemärkte, Fachmärkte für Lebensmittel und Getränke, Getränkehersteller, Abfüllstationen und gastronomiebezogene Lieferer. Der Fokus liegt auf B2B-Kontakten mit direktem Einfluss auf Sortimentsentscheidungen und Lieferbeziehungen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Getränkemärkte. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Getränkemärkte direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Getränkemärkte nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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