Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Im österreichischen Papier- und Bürofachhandel entscheidet ein einziges Quartal über das Jahr: Rund um den Schulstart erzielen viele Fachhändler in drei Monaten etwa die Hälfte ihres Jahresumsatzes, die zweite Spitze folgt im Advent mit bis zu 30 Prozent (WKO). Der Schulbedarf allein steht für rund 260 Millionen Euro, und der B2B-Anteil am gesamten Papier-, Büro- und Schreibwarenmarkt liegt bei gut 40 Prozent. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Geschäfte seit Jahren, allein in Wien von 234 Händlern vor zehn Jahren auf heute rund 160, denn niedrige Handelsspannen spielen die Geschäftsmieten kaum mehr herein. Viele der verbliebenen Händler organisieren sich deshalb in Verbundgruppen wie Skribo oder Büroprofi. Wenn Sie an diese Betriebe verkaufen und dafür Adressen von Bürobedarf-Händlern kaufen wollen, sollten Sie diesen Rhythmus und diese Strukturen kennen.
Unsere 764 geprüften Firmenadressen aus der Bürobedarf-Branche in Österreich enthalten neben Postadresse und Firmenname zusätzliche Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse - und bilden damit die ideale Grundlage für eine effiziente Neukundengewinnung per Postmailing, telefonische Direktansprache oder strukturierte Vertriebskampagnen. Jeder Datensatz wurde manuell geprüft und aktualisiert, sodass Sie Streuverluste minimieren und Ihr Vertriebsbudget gezielt einsetzen. Laden Sie die Liste direkt als Excel-Datei herunter und starten Sie Ihre Kampagne ohne Zeitverlust.
Die Liste umfasst 764 geprüfte Firmenadressen aus der Bürobedarf-Branche in Österreich. Jeder Datensatz enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse - fertig aufbereitet als Excel-Datei für Ihren sofortigen Einsatz im B2B-Vertrieb.
Die Adressliste eignet sich ideal für postalische Mailingkampagnen, telefonische Erstansprache durch den Vertrieb sowie für strukturierte B2B-Akquise-Kampagnen. Durch die enthaltenen E-Mail-Adressen können Sie zusätzlich digitale Vertriebskanäle gezielt bespielen.
Alle 764 Firmenadressen wurden manuell geprüft und aktualisiert. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen und werden regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert, um Ihnen eine hohe Erreichbarkeit und minimale Rückläuferquote zu garantieren.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Bürobedarf. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Bürobedarf direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Bürobedarf nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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