Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Knapp 500.000 Menschen in Österreich bezogen 2025 Pflegegeld - Tendenz steigend. Ab 2026 beschleunigt sich der demografische Druck spürbar: Die Babyboomer-Jahgänge 1946-1964 erreichen das hochaltrige Lebensalter, was Sozialeinrichtungen, Pflegeheime, Beratungsstellen und soziale Dienste flächendeckend vor neue Kapazitäts- und Beschaffungsherausforderungen stellt. Gleichzeitig werden allein bis 2030 über 88.000 zusätzliche Pflege- und Betreuungspersonen gesucht - ein Markt mit enormem Bedarf an qualifizierten Dienstleistungen, Ausstattung und Fachpersonal.
Wer als B2B-Anbieter genau diese Einrichtungen erreichen will - ob Personaldienstleister, Medizinprodukteanbieter, Softwarehaus, Fortbildungsanbieter oder Beratungsunternehmen - der braucht keine aufwendige Eigenrecherche. Unsere Adressliste mit 1.834 geprüften Firmenadressen österreichischer Sozialeinrichtungen schließt genau diese Lücke.
Die 1.834 Adressen österreichischer Sozialeinrichtungen sind manuell geprüft und enthalten neben Firmenname, Postanschrift und Bundesland auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - die ideale Basis für zielgenaue Neukundengewinnung per Postmailing, Telefonakquise und direkte Ansprache von Entscheidungsträgern. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert, sind sofort einsatzbereit und ersparen Ihrem Vertrieb wochenlange Eigenrecherche.
Die Liste umfasst 1.834 geprüfte B2B-Firmenadressen österreichischer Sozialeinrichtungen inklusive Firmenname, Postanschrift, Bundesland, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort für Ihren Vertrieb nutzbar.
Die Liste eignet sich für alle B2B-Anbieter, die Sozialeinrichtungen als Zielgruppe haben - etwa Personaldienstleister, Medizinproduktehandel, Softwareunternehmen, Weiterbildungsanbieter, Caterer, Versicherungen und Gebäudeservice-Unternehmen.
Die Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Jede Lieferung enthält den aktuellen Stand der verifizierten Firmendaten, damit Ihr Vertrieb mit zuverlässigen Kontaktinformationen arbeiten kann.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Sozialeinrichtungen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Sozialeinrichtungen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Sozialeinrichtungen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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