Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Einen guten Schuster zu finden wird schwerer - und genau das ist Ihre Chance: Während der ststationäre Schuhhandel in Österreich unter Druck steht und viele Betriebe ihre Dienstleistungen neu positionieren, wächst bei Verbrauchern und Unternehmen gleichzeitig das Interesse an Reparatur statt Wegwerfen. Nachhaltigkeit, steigende Schuhpreise und ein neues Qualitätsbewusstsein sorgen dafür, dass Schuster- und Schuhmacherbetriebe mehr Zulauf erhalten als noch vor fünf Jahren. Wer Produkte, Dienstleistungen oder Verbrauchsmaterialien an diese Zielgruppe verkaufen will, steht vor einem klassischen Problem: Wo bekomme ich verlässliche Kontaktdaten dieser kleinen Handwerksbetriebe, die selten über große Online-Präsenz verfügen?
Genau hier setzt unsere Adressliste an. Mit 240 geprüften Firmenadressen von Schustern und Schuhmachern in ganz Österreich erhalten Sie einen direkten Draht in die Werkstätten - ohne monatelange Recherchearbeit, ohne Streuverluste.
Unsere 240 Schuster-Adressen österreichweit sind manuell geprüft und enthalten neben Firmenname und Postanschrift auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse - die ideale Grundlage für Neukundengewinnung, gezielte Telefonakquise und effizientes Postmailing. Die Daten werden als sofort verwendbare Excel-Datei geliefert, sodass Sie ohne Aufwand direkt mit Ihrem Vertrieb starten können.
Die Liste enthält 240 geprüfte Firmenadressen von Schustern und Schuhmachern in Österreich. Jeder Eintrag umfasst Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort einsatzbereit für Ihren Vertrieb.
Die Adressliste richtet sich an B2B-Anbieter, die Schuster und Schuhmacherbetriebe in Österreich als Zielgruppe haben. Typische Käufer sind Leder- und Materialhändler, Maschinenzulieferer, Pflegemittelgroßhändler, Versicherungsmakler und Steuerberater, die neue Gewerbekunden in dieser Nische gewinnen möchten.
Die Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Vor jeder Auslieferung erfolgt eine manuelle Qualitätskontrolle, um sicherzustellen, dass die enthaltenen Kontaktdaten korrekt und die Betriebe aktiv sind. So minimieren Sie Streuverluste in Ihrem Direktvertrieb.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Schuster. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Schuster direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Schuster nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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