Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Man könnte meinen, das Internet hätte das Reisebüro überflüssig gemacht – doch wer überlebt hat, verkauft heute genau das, was keine Plattform kann: Beratung, Vertrauen und die Abnahme von Komplexität. Bei der Fernreise, der Kreuzfahrt, der komplizierten Familienrundreise oder im lukrativen Geschäftsreisesegment ist die persönliche Expertise wieder gefragt. Das ist der Kern, wenn man an diese Branche verkauft. Für Anbieter ist außerdem die Struktur wichtig: das große, oft an eine Kette oder Kooperation angebundene Reisebüro auf der einen Seite, das selbstständige, spezialisierte Büro und der mobile Reiseberater auf der anderen. Rückenwind kommt von steigender Reiselust, auch in Fernmärkte, und dem Trend zu nachhaltigen Reisen. Wer Reisebüro-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er die Ketten-Zentralen oder die vielen selbstständigen Büros anspricht, weil sich Struktur und Entscheidungsweg unterscheiden.
Unsere Adressliste umfasst 2.357 aktuell verifizierte Reisebüros in Österreich, darunter sämtliche Kontaktinformationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Postadressen. Die Daten wurden regelmäßig geprüft und aktualisiert, um höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten. Diese Datengrundlage ist ideal für B2B-Neukundengewinnung, zielgerichtete Postmailing-Kampagnen und personalisierte Direktkommunikation mit Entscheidungsträgern in der Tourismusbranche. Mit dieser Liste können Sie B2B-Kampagnen mit minimalen Streuverluste durchführen und Ihre Erfolgsquoten maximieren.
Die 2.357 Reisebüro-Adressen werden regelmässig gepru¨ft und aktualisiert. Jede Adresse wurde verifiziert und enthält Postadressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen für direkte Kommunikation.
Die Liste ist ideal für Software-Anbieter, Marketing-Agenturen, Versicherungsunternehmen, Schulungsanbieter und alle B2B-Partner, die Reisebüros erreichen möchten. Nutzen Sie die Adressen für Postmailing-Kampagnen, Direktansprache und Terminvereinbarungen.
Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt. Sie können die Daten sofort für Ihre CRM-Systeme, Marketing und Versandprogramme nutzen. Die Daten sind strukturiert, filtierbar und leicht zu bearbeiten.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Reisebüros. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Reisebüros direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Reisebüros nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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