Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wenn Unternehmen selbst niemanden mehr finden, kommt der Personaldienstleister ins Spiel – und der Markt für Zeitarbeit und Arbeitskräfteüberlassung lebt genau von dieser Not: 78 Prozent der Betriebe klagen über Arbeits- und Fachkräftemangel. Das ist der wichtigste Punkt für Anbieter, denn der Personaldienstleister hat gleich zwei Herausforderungen, an denen man ansetzen kann: Er muss laufend neue Auftraggeber gewinnen und zugleich genügend Arbeitskräfte rekrutieren, die er überlässt. Seine Kunden sitzen quer durch alle Branchen – Handwerk, IT, Pflege, Bau, Industrie. Für Ihren Vertrieb bedeutet das: Sie treffen auf ein Unternehmen, das selbst extrem vertriebs- und recruitinggetrieben ist. Es gibt große, filialisierte Überlasser und viele kleinere, oft branchenspezialisierte Anbieter. Wer Personaldienstleister-Adressen kaufen will, trifft auf eine schnelle, zahlengetriebene Zielgruppe, bei der ein konkreter Nutzen sofort zählt.
Diese 1.307 Personalagenturadressen sind umässig auf Aktualität geprüft und enthalten nicht nur Postadressen, sondern auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Das macht sie zur idealen Grundlage für effiziente Neukundengewinnung über mehrere Kontaktknäle hinweg. Die Daten sind strukturiert abrufbar als Excel-Listen und ermöglichen direkte Briefpostkämpagnen, Postmailing-Kampagnen und gezielte Telefonakquise.
Die Datenbank enthält verifizierte Kontakte von Personal-Agenturen, Zeitarbeitsunternehmen, Personalvermittlern und HR-Beratungsunternehmen über ganz Österreich verteilt. Dies sind deine potenziellen Kunden oder Partnerunternehmen, wenn du B2B-Services im Personalsektor anbietest.
Die 1.307 Adressen sind aktuell geprüft und enthalten gänzige Kontaktdaten: Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Daten werden kontinuierlich gewartet, um Unvollständigkeiten zu vermeiden. Als Excel-Liste sind sie sofort downloadbar und einsatzbereit.
Nutze die Liste für multi-channel Akquisition: Personalisierte Kampagnen mit spezifischem Lösungsnutzen für die jeweilige Agentur, Postmailing-Kampagnen für hochwertige Angebote oder gezielte Telefonakquise bei Entscheidungsträgern. Die strukturierten Daten mit Email und Telefon erleichtern Outreach massiv.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Personal-Agenturen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Personal-Agenturen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Personal-Agenturen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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