Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Krankenhaus ist einer der komplexesten Kunden überhaupt: rund um die Uhr in Betrieb, hoch reguliert und mit einem Einkauf, der über viele Hände läuft. Genau das muss man verstehen, bevor man hier verkauft. Wer entscheidet, hängt vom Träger ab – bei öffentlichen Häusern die Landesgesellschaften und ihre zentrale Beschaffung, bei kirchlichen und privaten Häusern eigene Strukturen; und gerade wächst die Zahl der von privaten Investoren übernommenen Kliniken. Dazu kommt frisches Geld: Ein neuer Gesundheitsfonds stellt von 2026 bis 2030 jährlich rund 500 Millionen Euro bereit. Zugleich verschiebt sich Versorgung in den ambulanten Bereich, um die Häuser zu entlasten. Für Anbieter heißt das: Es gibt selten den einen Ansprechpartner, sondern Einkauf, Medizintechnik, IT, Verwaltung und ärztliche Leitung. Wer Krankenhaus-Adressen kaufen will, braucht vor allem den Überblick, wer wo wofür zuständig ist.
Unsere Adressliste deckt alle relevanten Entscheidungstraeger und Funktionen ab:
Die 2.921 Firmenadressen in dieser Liste werden fortlaufend aktualisiert und beinhalten neben Name und Anschrift auch Email-Adressen, Telefonnummern und weitere Kontaktinformationen. Diese Daten bilden eine solide Basis fuer effiziente und regelkonform durchgefuehrte Kaltakquise sowie Direktmailing-Kampagnen. Sie erhalten damit das Ruestzeug fuer eine systematische Neukundengewinnung ohne Streuverluste und mit hoher Deliverability.
Diese renommierten Einrichtungen sind Teil des Oesterreichischen Krankhaussystems und repraesentieren die Qualitaetsstandards:
Die Liste wird fortlaufend gepflegt und mit Daten des oesterreichischen Gesundheitsministeriums und oeffentlichen Verzeichnissen abgeglichen. Aenderungen, Neuergruendungen und Fusionen werden regelmaessig eingepflegt. Sie erhalten damit ein aktuelles Abbild des Marktes zum Download-Zeitpunkt.
Ja. Die Liste ist speziell fuer B2B-Vertrieb konzipiert und enthaelt neben E-Mails auch Telefonnummern der Spitaeler sowie weiterer Kontaktinformationen. Sie bietet damit die ideale Grundlage fuer strukturierte Kaltakquise-Kampagnen und Outreach-Programme.
Die Adressliste wird als Excel-Datei (.xlsx) bereitgestellt. Diese laesst sich problemlos in CRM-Systeme, und Marketing-Automation-Plattformen importieren. Eine Schnellstart-Anleitung liegt bei.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Krankenhäuser. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Krankenhäuser direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Krankenhäuser nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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