Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Hochzeitsplaner verkauft kein Produkt, sondern einen perfekten Tag, der nur ein einziges Mal stattfindet und nicht schiefgehen darf – und dieser Druck prägt seine ganze Arbeitsweise. Er ist Regisseur und Schnittstelle zugleich: Er bündelt alle anderen Gewerke, von der Location über Catering und Floristik bis zu Fotograf und Musik. Genau das macht ihn für Anbieter doppelt interessant. Er ist nicht nur selbst Kunde, sondern vor allem ein Multiplikator und Türöffner: Wer beim Planer auf der Empfehlungsliste steht, bekommt über ihn regelmäßig Aufträge. Die Nachfrage nach professioneller Planung steigt, weil Paare die Organisation lieber abgeben, zugleich wird der Wettbewerb härter. Es sind fast immer Einzelunternehmer oder kleine Agenturen, in denen der Planer alles selbst entscheidet. Wer Hochzeitsplaner-Adressen kaufen will, gewinnt damit Partner, die das eigene Angebot immer wieder an Brautpaare weiterempfehlen können.
Jede Adresse in unserem Datensatz wurde manuell verifiziert und ist mit Kontaktdetails (E-Mail, Telefon, Ansprechpartner) vollstaendig. Die Daten bilden die ideale Grundlage fuer sichere Kaltakquise und effizientes Postmailing - ohne Leerlauf, ohne ungueltige Eintraege. Mit dieser Liste sparst du Zeit bei der Recherche und startest deine Kampagne sofort mit voller Ueberzeugung.
Alle Adressen wurden in den letzten 12 Monaten manuell verifiziert. Jeder Datensatz enthaelt Namen, E-Mail, Telefon und relevante Ansprechpartner. Wir garantieren eine Gueltigkeitsquote von mindestens 95%, sodass du sofort mit deiner Akquise starten kannst.
Ja, absolut. Die 751 Adressen enthalten vollstaendige Postanschriften aller Hochzeitsplaner. Damit ist diese Liste ideal fuer Direktmailing-Kampagnen, Broschuerenversand und personalisierte Anschreiben.
Die Adressliste wird als Excel-Datei (XLSX) bereitgestellt und enthaelt folgende Spalten: Firmenname, Ansprechpartner, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Bundesland, Telefon, E-Mail und Website, sofern vorhanden. Sofort einsatzbereit, kein Import notig.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Hochzeitsplaner. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Hochzeitsplaner direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Hochzeitsplaner.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Hochzeitsplaner nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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