Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
44,5 Prozent mehr Neuzulassungen im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum - der deutsche Zweiradmarkt kehrt nach dem krisenbedingten Einbruch 2025 mit Nachdruck zurück. Über 45.000 neu zugelassene Krafträder und -roller allein im ersten Quartal signalisieren: Motorradhändler investieren wieder, bauen Lager auf und suchen neue Lieferanten, Dienstleister und Partner. Für Unternehmen, die genau diese Händler als Kunden gewinnen wollen, ist jetzt der richtige Moment - vorausgesetzt, sie erreichen die richtigen Ansprechpartner schnell und ohne monatelange Eigenrecherche.
Unsere B2B-Adressliste mit 4.349 geprüften Motorradhändlern in Deutschland liefert Ihnen genau diese Basis: strukturierte Kontaktdaten, sofort einsetzbar für Postmailing, telefonische Ansprache oder gezielte Vertriebskampagnen.
Die 4.349 Motorradhändler-Adressen sind vollständig geprüft und enthalten neben Firmenname, Postanschrift und Bundesland auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - damit haben Sie alle Kontaktkanäle in einer einzigen Datei. Die Liste wird als Excel-Datei ausgeliefert, ist sofort einsatzbereit und eignet sich für Serien-Postmailings ebenso wie für die direkte telefonische Erstansprache und strukturierte Vertriebskampagnen. Regelmäßige Datenprüfungen halten die Fehlerquote minimal, damit Ihre Streuverluste so gering wie möglich bleiben.
Die Liste enthält Firmenname, vollständige Postanschrift, Bundesland, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort für Vertriebs- und Marketingmaßnahmen einsetzbar.
Die Liste eignet sich für alle B2B-Anbieter, die Motorradhändler als Zielgruppe haben: Zubehör- und Ersatzteilhersteller, Werkstattausrüster, Softwareanbieter, Versicherungen, Logistikdienstleister und Marketingagenturen profitieren von den strukturierten Kontaktdaten für Postmailing und telefonische Erstansprache.
Die Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Ziel ist eine minimale Fehlerquote, damit Ihre Mailings und Anrufe tatsächlich die richtigen Unternehmen erreichen. Im Zweifel empfehlen wir, die Liste zeitnah nach dem Kauf einzusetzen, um von der höchstmöglichen Datenaktualität zu profitieren.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Motorrad-Händler. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Motorrad-Händler direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Motorrad-Händler nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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