Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Generalunternehmer baut oft nicht selbst, jedenfalls nicht alles. Sein Geschäft ist das Organisieren: Er übernimmt ein ganzes Bauprojekt vom Auftraggeber und vergibt die einzelnen Gewerke an Subunternehmer, die er steuert und überwacht. Das müssen Sie wissen, wenn Sie an einen GU verkaufen wollen, denn er ist immer beides zugleich – Auftraggeber für die einen und Auftragnehmer für die anderen. Für Subunternehmer ist er das Tor zu großen Projekten, für Lieferanten und Dienstleister ein Kunde mit großem Volumen. Nach mehreren schwachen Jahren zeichnet sich in Österreich für 2026 eine allmähliche Erholung ab, Analysten rechnen mit rund 1,6 Prozent Wachstum – die Talsohle scheint durchschritten. Wer Generalunternehmer-Adressen kaufen will, trifft also auf Firmen, bei denen wieder mehr Bewegung ist und die Bereitschaft zu investieren wächst.
Die 627 Adressen sind geprüft und aktualisiert. Jede Adresse enthält vollständige Kontaktdaten: Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Kombination ist die ideale Basis für effiziente Neukundengewinnung und professionelles Postmailing. Mit dieser Liste sparen Sie Recherchen und erhöhen Ihre Antwortquoten durch zielgerichtete Multi-Channel-Kampagnen.
Im Wohnbau wird 2026 nach den massiven Rückgängen der Vorjahre erstmals wieder mit einem moderaten Plus gerechnet. Das bedeutet: Generalunternehmer werden wieder Ausschreibungen verteilen, Lieferanten suchen und Personal einstellen. Wer zu diesem Zeitpunkt mit hochwertigem Datenmaterial und zielgerichteter Ansprache priorisiert ist, gewinnt den Markt. Unsere 627-Adressen-Liste ist Ihr Startvorteil.
Alle Adressen sind geprüft und aktuell. Wir ergänzen die Liste regelmäßig mit neuen Firmengründungen und aktualisieren bestehende Kontaktdaten. Sie erhalten eine Excel-Datei zum sofortigen Einsatz in Ihrem CRM oder Mailing-Tool.
Ja. Die Liste enthält vollständige Postadressen mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer. Ideal für Mailing-Kampagnen, Angebote und Direktansprachen von Entscheidungsträgern.
Die Liste umfasst Generalunternehmer aller Größenklassen: von Hochbau über Sanierung bis Gewörbebau und Spezialgewerke. Sie können nach Region, Unternehmensgröße und Leistungsspektrum filtern.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Generalunternehmer. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Generalunternehmer direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Generalunternehmer nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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