Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der österreichische Freizeittourismus zeigt seit Jahren nach oben. Mit 157 Millionen Nächtigungen im Jahr 2025 wurde erneut ein Höchstwert erreicht, 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr (Quelle: Statistik Austria, 2026). Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft generiert direkte und indirekte Wertschöpfung von rund 66,8 Milliarden Euro, was etwa 14 Prozent des österreichischen BIP entspricht (Quelle: hotelimpulse.at, 2025). Für Anbieter von Event-Technik, Catering, Sicherheitsdienstleistungen, Spielgeräten oder Marketingdienstleistungen bedeutet das: Die Entscheider in den Parks sind derzeit aktiv am Investieren und Planen. Wer sie gezielt zu Saisonöffnungen, Messen oder Branchen-Events einlädt, hat gute Chancen auf konkrete Gespräche. Genau dafür brauchen Sie verifizierte Kontaktdaten - keine Recherche auf Verdacht.
Jeder Datensatz in unserer Firmendatenbank wird regelmäßig auf Aktualität geprüft. Das bedeutet: keine veralteten Telefonnummern, keine abgelaufenen E-Mail-Adressen, die in Ihren Spam-Ordner wandern. Die Kontakte umfassen Betreiber, Geschäftsführer und operative Leitungen - also genau die Personen, die über Dienstleister, Ausstattung und Veranstaltungspartnerschaften entscheiden. Für den Versand von Event-Einladungen oder postalische Kampagnen sind die Datensätze direkt einsatzbereit.
Wer Freizeitparks in Österreich systematisch ansprechen will, steht vor einer schlichten Kosten-Nutzen-Frage. Eigene Recherche kostet Zeit, die im Vertrieb besser eingesetzt ist. Die folgende Tabelle zeigt, wo die Unterschiede konkret liegen.
Die Liste enthält 550 geprüfte B2B-Firmenadressen von Freizeitparks in Österreich, jeweils mit Firmenname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten liegen als Excel-Datei vor und können sofort nach dem Kauf heruntergeladen werden.
Die Liste richtet sich an B2B-Anbieter, die Freizeitparks als Zielgruppe haben: etwa Veranstaltungstechniker, Catering-Unternehmen, Spielgeräte-Hersteller, Sicherheitsdienstleister, Marketingagenturen und Versicherungsanbieter. Besonders geeignet für Event-Einladungen, Mailing-Kampagnen und die direkte Ansprache von Entscheidern vor der Saisonöffnung.
Die Firmenadressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, damit Sie keine veralteten Kontaktdaten erhalten. Jeder Datensatz enthält direkte Kontaktmöglichkeiten zur Geschäftsführung oder Betriebsleitung der jeweiligen Einrichtung.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Freizeitparks. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Freizeitparks direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Freizeitparks nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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