Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Österreich gehört 2026 zu den forschungsintensivsten Ländern Europas. Laut Statistik Austria werden im laufenden Jahr rund 17,6 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung aufgewendet - das entspricht einer F&E-Quote von 3,34 Prozent des BIP und sichert Österreich EU-weit den dritten Platz. Der Bundesvoranschlag sieht für 2026 Ausgaben von über 7,3 Milliarden Euro für Wissenschaft und Forschung vor, Tendenz steigend. Forschungseinrichtungen vergeben Aufträge, beschaffen Technologien, Software, Laborausrüstung, Beratungsleistungen und IT-Services in erheblichem Umfang. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Genau hier setzt unsere Adressliste an.
Unsere 1.265 Firmenadressen für Forschungsinstitute in Österreich werden regelmäßig geprüft und enthalten neben Firmenname und Postadresse auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - die ideale Datenbasis für eine effiziente Neukundengewinnung. Die Liste wird im Excel-Format geliefert, ist sofort einsatzbereit und eignet sich hervorragend als Grundlage für postalische Direktmailings, Telefonakquise und personalisierte Anschreiben. Dank vollständiger Kontaktdaten minimieren Sie Streuverluste und maximieren die Effizienz Ihrer Vertriebsaktivitäten.
Die Liste umfasst 1.265 geprüfte B2B-Firmenadressen von Forschungsinstituten in Österreich. Jeder Datensatz enthält Firmenname, vollständige Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden im Excel-Format geliefert und sind sofort für Ihre Vertriebsaktivitäten einsetzbar.
Die Adressliste eignet sich ideal für postalische Direktmailings, Telefonakquise sowie personalisierte Anschreiben an Entscheider in Forschungseinrichtungen. Typische Anwendungsfelder sind der Vertrieb von Labor- und Messtechnik, IT-Lösungen, Fachliteratur, Beratungsleistungen und Büroausstattung.
Unsere Datenbank wird regelmäßig geprüft und aktualisiert, um eine hohe Datenqualität sicherzustellen. Veraltete oder nicht mehr aktive Einträge werden entfernt und durch aktuelle Firmendaten ersetzt. So erhalten Sie eine zuverlässige Grundlage für Ihren B2B-Vertrieb.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Forschungsinstitute. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Forschungsinstitute direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Forschungsinstitute nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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