Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wer Finanzdienstleister, IT-Anbieter oder B2B-Zulieferer fragt, welche Branche in Österreich am schwersten zu erreichen ist, hört oft dieselbe Antwort: Banken. Entscheider sind abgeschirmt, Rezeptionen filtern, und eine veraltete Adressliste führt direkt in die Sackgasse. Gleichzeitig verändern sich die Strukturen im österreichischen Bankensektor 2026 spürbar: Margendruck durch sinkende Nettozinsmargen, KI-Investitionen, neue Open-Finance-Regulierungen und ein beschleunigtes Filialkonsolidierungsprogramm erzeugen einen enormen Bedarf an externen Lösungen - von Software bis Sicherheitstechnik.
Genau hier setzt unsere Adressliste an. Mit 3.195 geprüften Firmenadressen aus dem österreichischen Bankensektor - inklusive E-Mail, Telefon und Postadresse - verschaffen Sie sich den direkten Zugang zu einem Markt, der von außen schwer zu durchdringen, aber intern hoch investitionsbereit ist.
Die 3.195 Datensätze umfassen neben der vollständigen Postadresse auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern und bilden damit eine sofort einsetzbare Basis für Neukundengewinnung per Post, Telefon oder kombinierter Multichannel-Kampagne. Jede Adresse wurde manuell geprüft und aktualisiert, sodass Streuverluste im Mailing auf ein Minimum reduziert werden. Ob Sie 50 ausgewählte Regionalbanken ansprechen oder eine Flächenkampagne über alle österreichischen Bundesländer fahren - diese Liste gibt Ihnen die Kontrolle über Reichweite und Segmentierung.
Die Liste enthält Firmenname, vollständige Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Optional können je nach Datensatz zusätzliche Felder wie Bundesland oder Banktyp enthalten sein. Die Liste wird als Excel-Datei geliefert und ist sofort einsetzbar.
Die Adressliste eignet sich ideal für Postmailings, telefonische Direktansprache und kombinierte B2B-Kampagnen. Besonders effizient ist sie für Anbieter von IT-Lösungen, Sicherheitstechnik, Marketingdienstleistungen und Bürobedarf, die Entscheider in Bankfilialen und Zentralen gezielt erreichen möchten.
Alle 3.195 Adressen wurden manuell geprüft und regelmäßig aktualisiert. Ziel ist eine möglichst geringe Rücklaufquote bei Postmailings und eine hohe Erreichbarkeit per Telefon. Eine genaue Angabe des letzten Prüfzeitpunkts erhalten Sie auf Anfrage beim Anbieter.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Banken. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Banken direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Banken nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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