Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der globale Auktionsmarkt erlebt 2025 eine bemerkenswerte Erholung: +9 Prozent Umsatzplus allein im Auktionssegment auf 20,7 Milliarden US-Dollar - und Österreich gehört zu den Gewinnern dieser Entwicklung. Mit einem Umsatzplus von 13 Prozent im Kunstmarkt 2025 zählt Österreich zu den stärksten Wachstumsmärkten in Europa. Parallel dazu hat die Digitalisierung das Versteigerungsgeschäft grundlegend verändert: Online-Auktionen, hybride Formate und ein wachsendes Interesse privater wie institutioneller Käufer sorgen dafür, dass österreichische Auktionshäuser aktiver denn je am Markt operieren - von Kunst und Antiquitäten über Industrie- und Insolvenzverfahren bis hin zu Fahrzeug- und Immobilienversteigerungen.
Genau hier liegt Ihre Vertriebschance: Wer Dienstleistungen, Produkte oder Lösungen an Auktionshäuser verkaufen will, braucht verifizierte Kontaktdaten - keine veralteten Branchenbücher, sondern eine aktuelle, direkt einsetzbare Adressliste. Unsere Datenbank liefert genau das: 108 geprüfte Firmenadressen österreichischer Auktionshäuser, sofort als Excel-Datei herunterladbar.
Die 108 Firmenadressen österreichischer Auktionshäuser sind manuell geprüft und enthalten neben Postadresse auch E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer - die ideale Grundlage für gezielte Neukundengewinnung per Postmailing, Telefon oder direkte Ansprache. Zusätzliche Felder wie Firmenname, Bundesland und Branchenzuordnung ermöglichen eine sofortige Segmentierung nach Region oder Spezialisierung. Die Liste steht als Excel-Datei zum Download bereit und ist ohne technischen Aufwand direkt in Ihren Vertriebsprozess integrierbar.
Die Liste enthält 108 geprüfte Firmenadressen österreichischer Auktionshäuser mit Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Angaben zu Bundesland und Branchenspezialisierung. Sie steht als Excel-Datei zum sofortigen Download bereit.
Die Adressen eignen sich hervorragend für postalische Mailings, telefonische Erstansprache sowie für gezielte Direktmarketing-Kampagnen. Dank Telefon und E-Mail sind alle gängigen Kontaktkanäle abgedeckt.
Die Firmenadressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Veraltete oder nicht mehr aktive Einträge werden entfernt, sodass Sie mit einer hohen Erreichbarkeitsquote rechnen können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Auktionshäuser. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Auktionshäuser direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Auktionshäuser nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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