Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die Allgemeinmedizin in Österreich ist gerade im Umbruch, und das macht sie für Anbieter zu einem interessanten Zeitpunkt. Mit dem neuen Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin ab 2026 wird der Hausarzt aufgewertet, gleichzeitig drängt die Digitalisierung mit ELGA, Telemedizin und ersten KI-Anwendungen in den Praxisalltag. Für den Vertrieb wichtig ist die österreichische Besonderheit: Es gibt den Kassenarzt mit Vertrag zur Krankenkasse und den Wahlarzt, der privat abrechnet – beide ticken wirtschaftlich verschieden. Und ein großes Thema ist die Nachfolge, weil viele Kassenstellen schwer zu besetzen sind. Es sind meist kleine Praxen, in denen der Arzt selbst entscheidet und einkauft. Wer Allgemeinmediziner-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er Kassen- oder Wahlärzte anspricht.
Die 2.106 Adressen wurden kontinuierlich geprüft und sind mit aktuellen Zusatzinformationen (E-Mail, Telefon, Bundesland, Ordinationsform) angereichert. Diese Datenbank bildet die ideale Grundlage für eine systematische Neukundengewinnung im B2B-Segment. Versenden Sie gezielt Informationen über neue Lösungen, führen Sie effizientes Direktmailing durch und bauen Sie eine stabile Pipeline in der Österreichischen Allgemeinmedizin auf - ohne Streuverluste, ohne manuelle Recherche.
Die Adressen wurden kontinuierlich geprüft und mit aktuellen Zusatzinformationen (E-Mail, Telefon, Bundesland, Ordinationsform) angereichert. Alle Daten entsprechen dem aktuellen Stand und sind für sofortige B2B-Akquisition einsatzbereit.
Ja, die komplette Liste mit 2.106 Allgemeinmediziner-Adressen steht im Excel-Format zur Verfügung. Sie erhalten Postadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und weitere Kontaktdaten für direktes Mailing und Vertriebskonzepte.
Softwarehersteller, Personalvermittlung, Finanzberater, Marketing-Agenturen, Fortbildungs-Provider und Versicherungsunternehmen nutzen die Liste für gezielte Neukundengewinnung ohne Streuverluste. Die 2.106 verifizierten Adressen ermöglichen schnelle, effiziente Akquisition im Österreichischen Gesundheitsmarkt.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Allgemeinmediziner. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Allgemeinmediziner direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Allgemeinmediziner.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Allgemeinmediziner nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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