Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen alle Arztpraxen in Deutschland die elektronische Patientenakte nutzen, und seit Januar 2026 hat der Zwang Zähne: Wer die ePA nicht befüllt oder keine passende Software einsetzt, dem drohen Honorarkürzungen und eine halbierte TI-Pauschale (KBV, AOK). Für die rund 100.000 Vertragsarztpraxen ist das kein abstraktes Digitalthema mehr, sondern eine Frist mit Geldfolge. Wer Praxen etwas verkauft und dafür Arztpraxen-Adressen kaufen will, trifft deshalb 2026 auf eine Zielgruppe, die ohnehin gezwungen ist, ihre IT, ihre Abläufe und ihre Verträge zu überprüfen, ein Zeitfenster, das es so nicht jedes Jahr gibt.
Die 12.950 gesammelten Adressen stammen aus geprüften Quellen und enthalten Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Damit stellen sie die ideale Grundlage für strukturierte Neukundengewinnung dar. Besonders effizient ist die Liste für konventionelles Postmailing, personalisierte Kampagnen und telefonische Direktansprache von Entscheidern. Alle Daten sind aktuell, filterbar nach Bundesland und Praxisgröße und können unmittelbar nach dem Kauf in Excel-Format downloadet werden.
Die Adressliste 12.950 Arztpraxen ist sofort einsatzbereit. Nach dem Kauf erhalten Sie die Daten als Excel-Datei mit allen Kontaktangaben. Ideal für Kampagnenmanagement, CRM-Systeme und direkte Ansprache von Entscheidungsträgern in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren.
Die Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Jeder Datensatz enthält Postadresse, E-Mail und Telefon und stammt aus verifizierten Quellen. Damit stellen sie eine zuverlässige Grundlage für B2B-Kampagnen dar.
Die Adressdaten sind perfekt für Postmailing, personalisierte Kampagnen und telefonische Direktkontakte. Besonders effektiv ist die Kombination aller drei Kanäle für Multi-Channel-Vertrieb bei Entscheidern in Praxen.
Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt und ist mit allen gängigen CRM-Systemen kompatibel. Der Import erfolgt üblicherweise per CSV-Upload oder direkte Datenverbindung - eine ausführliche Anleitung liegt bei.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Arztpraxen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Arztpraxen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Arztpraxen.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Arztpraxen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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