Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Österreich baut Kindergärten wie lange nicht: Bei den Drei- bis Fünfjährigen liegt die Besuchsquote laut Statistik Austria bei rund 95 Prozent, bei den Fünfjährigen dank Pflichtkindergarten bei 99, doch von den Unter-Dreijährigen ist erst gut ein Drittel in Betreuung, während das EU-Ziel 45 Prozent bis 2030 verlangt. Der Bund schiebt deshalb kräftig an, 200 Millionen Euro jährlich aus der Kindergartenmilliarde bis 2026/27, dazu 500 Millionen pro Jahr aus dem Zukunftsfonds, und die Länder melden Rekorde, Oberösterreich allein über 200 neue Gruppen seit Anfang 2024. Jede neue Gruppe ist für Anbieter eine Komplettausstattung, vom Garderobenhaken bis zum Spielplatzgerät.
Genau hier setzt unsere Adressliste an: 297 geprüfte Firmenadressen von Kindertagesstätten in Österreich - sortierbar nach Bundesland, inkl. Telefonnummer und E-Mail - liefern Ihnen die direkte Basis für Ihren nächsten Vertriebsschritt.
Die 297 Adressen österreichischer Kindertagesstätten sind manuell geprüft und enthalten neben Firmenname, Postadresse und Bundesland auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - alles was Sie für einen effizienten Vertriebsstart benötigen. Die Liste wird als sofort nutzbare Excel-Datei geliefert und eignet sich ideal als Basis für Postmailings, telefonische Erstansprache oder gezielte Angebotskampagnen. So sparen Sie wochenlange Recherchearbeit und erreichen Ihre Zielgruppe direkt und ohne Umwege.
Die Liste umfasst 297 geprüfte B2B-Adressen österreichischer Kindertagesstätten inklusive Firmenname, Postadresse, Bundesland, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie wird als Excel-Datei geliefert und ist sofort einsatzbereit - ohne zusätzliche Aufbereitung.
Die Liste ist ideal für alle B2B-Anbieter, die Kindertagesstätten als Kunden gewinnen oder beliefern wollen - etwa Spiel- und Lernmittelhersteller, Catering- und Verpflegungsunternehmen, Softwareanbieter, Reinigungsdienstleister oder Weiterbildungsinstitute. Gerade für kleinere Vertriebsteams mit begrenztem Recherchebudget bietet die fertige Liste einen messbaren Zeitvorteil.
Die Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, um eine möglichst hohe Erreichbarkeitsquote bei Postsendungen und telefonischer Erstansprache sicherzustellen. Ergänzende Angaben wie E-Mail und Telefon erhöhen die Flexibilität Ihres Vertriebsansatzes zusätzlich.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Kindertagesstätten. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Kindertagesstätten direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Kindertagesstätten nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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