Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Eine Eventagentur verkauft vor allem eines: die Gewissheit, dass ein Termin gelingt, an dem es keine zweite Chance gibt. Ein Kongress, eine Produktpräsentation, eine Firmenfeier – der Tag ist gesetzt, und alles muss auf den Punkt funktionieren. Diese Verantwortung als Koordinator und Knotenpunkt ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen an Agenturen, denn sie entscheiden, welche Dienstleister zum Zug kommen, und beauftragen im Kundenauftrag Location, Technik, Catering und mehr. Der Markt ist riesig: rund 2,2 Millionen Veranstaltungen fanden 2023 in Deutschland statt. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: die Corporate- und MICE-Agentur für Tagungen und Kongresse, die Live-Marketing- und Eventagentur für Markenevents und die Agentur für Publikums- und Kulturveranstaltungen. Wer Eventagenturen-Adressen kaufen will, trifft auf kreative, aber extrem termin- und budgetbewusste Entscheider, die zugleich Kunde und Multiplikator sind.
Die 23.774 Firmenkontakte umfassen jeweils Firmenname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Datensätze werden regelmäßig auf Korrektheit geprüft, sodass die Trefferquote im direkten Erstkontakt deutlich höher ausfällt als bei selbst zusammengestellten Kontaktsammlungen.
Viele Vertriebsteams unterschätzen den Aufwand, den eine eigenständige Marktrecherche in dieser Brößenordnung verursacht. Wer 23.774 Unternehmen einzeln identifizieren, prüfen und mit Kontaktdaten anreichern will, bindet erhebliche Ressourcen. Der folgende Vergleich zeigt, wo die Unterschiede konkret liegen.
Die Liste enthält 23.774 Firmenadressen von Event-Agenturen in Deutschland. Jeder Datensatz umfasst Firmenname, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Datei steht im Excel-Format zum Sofort-Download bereit und kann direkt in CRM-Systeme importiert werden.
Die Kontaktliste eignet sich für alle Anbieter, die Event-Agenturen als Zielkunden ansprechen möchten: zum Beispiel Veranstaltungstechniker, Caterer, Messebauer, Software-Anbieter, Versicherungen oder Personaldienstleister, die eine strukturierte Erstansprache planen.
Die Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Ziel ist eine möglichst hohe Erreichbarkeitsquote beim direkten Erstkontakt per Telefon oder E-Mail. Das genaue Aktualisierungsdatum ist im Download vermerkt.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Event-Agenturen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Event-Agenturen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Event-Agenturen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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