Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wer im B2B-Vertrieb an österreichische Energieversorger verkaufen will, steht vor einem strukturell fragmentierten Markt: Über 150 lizenzierte Strom- und Gasanbieter konkurrieren bundesweit, dazu kommen Dutzende kommunale Versorger, Netz- und Infrastrukturbetreiber sowie neue Marktakteure im Bereich Energiegemeinschaften und Smart Metering. 2026 zeigt sich der österreichische Strommarkt nach den Krisenjahren stabilisiert, aber keineswegs statisch: Netzausbau-Investitionen, regulatorische Änderungen bei Tarifen und der Boom bei erneuerbaren Erzeugungsanlagen treiben bei Versorgungsunternehmen kontinuierlich neue Beschaffungs- und Dienstleistungsbedarfe. Genau hier liegt Ihre Chance - sofern Sie die richtigen Entscheider direkt erreichen.
Unsere Adressdatenbank mit 677 geprüften Firmenadressen von Stromversorgungsunternehmen in Österreich verschafft Ihnen den direkten Zugang zu diesem Markt - vollständig, selektierbar und sofort einsatzbereit.
Die 677 Firmenadressen österreichischer Stromversorgungsunternehmen sind manuell geprüft und beinhalten neben Postadresse und Firmenname auch Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse - damit decken sie alle gängigen Kontaktwege für Neukundengewinnung und Postmailing vollständig ab. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und im praxiserprobten Excel-Format geliefert, sodass Sie die Liste ohne Nachbearbeitung direkt in Ihr CRM oder Ihre Vertriebssoftware importieren können.
Die Liste umfasst 677 geprüfte Firmenadressen mit Postanschrift, Firmenname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und als Excel-Datei geliefert, sodass ein direkter Import in CRM-Systeme oder Vertriebs-Tools möglich ist.
Die Liste eignet sich besonders für Anbieter aus den Bereichen IT und Software, Unternehmensberatung, Messtechnik, Personaldienstleistungen, Marketing sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die Energieversorgungsunternehmen in Österreich als Zielkunden ansprechen möchten.
Die Adressen werden laufend geprüft und aktualisiert. Vor der Auslieferung erfolgt eine manuelle Qualitätskontrolle, um sicherzustellen, dass die enthaltenen Kontaktdaten korrekt und zustellbar sind.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Stromversorgungsunternehmen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Stromversorgungsunternehmen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Stromversorgungsunternehmen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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