Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Gebäudereinigung ist in Österreich ein Handwerk im Wortsinn: Die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung zählt zu den reglementierten Gewerben, wer sich selbständig macht, braucht einen Befähigungsnachweis, und an der Spitze der Ausbildung steht die Meisterprüfung. Diese Struktur prägt den Markt, denn neben wenigen Großanbietern arbeiten hier viele meistergeführte Mittelständler, die auf Qualität und Stammkunden bauen. Und die Nachfrage trägt: Gereinigt wird immer, vom Büro über das Spital bis zur Schule, unabhängig von jeder Konjunktur.
Diese 1.925 Reinigungsunternehmen wurden manuell verifiziert und enthalten Postaldressen, Emailkontakte und Telefonnummern der relevanten Entscheidungsträger. Damit bildet diese Liste die ideale Grundlage für zielgerichtete Neukundengewinnung im B2B-Vertrieb. Ob Postmailing-Kampagnen, Email-Sequenzen oder strukturierte Telefonanfragen - Sie haben alle Daten in einem standardisierten Format und können sofort mit der Akquise starten.
Mit der vorliegenden Adressliste haben Sie Zugang zu einem hochqualitativen B2B-Kontaktdatenbestand, der gezielt für die Ansprache von Entscheidungsträgern im österreichischen Reinigungssektor strukturiert ist. Die Daten können direkt in Ihre CRM-Systeme, Mailing-Plattformen und Vertriebsprozesse integriert werden. Nutzen Sie die Markttrends von 2026 - Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Fachkräftemangel - um Ihre Lösungen auf den Tisch zu legen, wo sie konkrete Probleme lösen.
Die Adressliste wird regelmäßig geprüft und validiert. Alle Postadressen, Emailadressen und Telefonnummern werden anhand von öffentlichen Firmendatenbanken und Verifizierungsprozessen aktuell gehalten, um maximale Treffer und minimale Streuverluste zu gewährleisten.
Ja, die Liste ist im Excel-Format bereitgestellt und lässt sich direkt in Mailing-Plattformen, CRM-Systeme und Adress-Management-Tools importieren. Sie erhalten alle notwendigen Kontaktdaten (Adresse, Email, Telefon) für eine nahtlose Integration in Ihre Vertriebsprozesse.
Die Adressliste enthalten Informationen zu Bundesland, Unternehmensart (z.B. Büroreinigung, Spezialreinigung, Gebäudereinigung) und Unternehmensgradöße, was eine Segmentierung nach geografischen, fachlichen und größenspezifischen Gesichtspunkten ermöglicht.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Reinigungsunternehmen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Reinigungsunternehmen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Reinigungsunternehmen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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