Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
In Österreich schreibt das Gesetz dem Reifenhandel den Kalender vor: Vom 1. November bis 15. April gilt die situative Winterreifenpflicht, wer bei winterlichen Verhältnissen ohne passende Bereifung fährt, riskiert Strafe und Versicherungsärger. Dazu kommt eine Regel mit eingebautem Ersatzbedarf, denn Winterreifen gelten rechtlich nur bis 4 Millimeter Profiltiefe als Winterreifen, gemessen wird also nicht bis zur technischen, sondern bis zur gesetzlichen Verschleissgrenze. Für den Reifenfachhandel bedeutet das verlässliche Nachfrage, für Sie als Zulieferer eine Branche mit festem Rhythmus.
Die 954 geprüften Adressen enthalten vollständige Kontaktdaten: Telefonnummern, Email-Adressen, postalische Adressen und zuständige Ansprechpartner. Jeder Datensatz wird regelmäßig verifiziert, um Bounce-Raten zu minimieren und maximale Zustellbarkeit zu gewährleisten. Die Daten liegen im Excel-Format vor und sind unmittelbar in gängige CRM-Systeme (Salesforce, HubSpot, Pipedrive) und Marketing-Automation-Tools (MailChimp, Sendinblue, CleverReach) integrierbar. Ideal für Postmailing, Direktansprachen und gezielte Vertriebsoffensiven ohne Streuverluste.
954 verifizierte Adressen ersparen Ihnen Recherche-Wochen und Datenberäinigung. Kein Guessing-Game, keine Doppelungen, keine veralteten Kontakte. Fertig zum Einsatz in Excel, sofort importierbar in CRM und Marketing-Tools. Direkt zu den Entscheidern in Reifehändlern, Werkstätten und Kooperationen. Aus Marktsicht perfekt positioniert: Der Fachhandel wächst, die Nachfrage nach Ersatzreifen bleibt stabil, und Preismoderation eröffnet neue Verkaufskanäle. Mit dieser Liste generieren Sie echte Leads statt Streuverluste.
Die Liste enthält Postadressen, Telefonnummern, Email-Adressen, zuständige Ansprechpartner, Webseiten und Unternehmensangaben. Alle Daten sind aktuell verifiziert und im Excel-Format formatiert.
Ja. Die Daten liegen im Standard-Excel-Format vor und sind problemlos in Salesforce, HubSpot, Pipedrive, CentralStation und weitere Systeme importierbar. Auf Wunsch werden auch CSV- oder andere Formate bereitgestellt.
Die Daten werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Email-Adressen werden mit professionellen Tools auf Gültigkeit verifiziert, um Bounce-Raten zu minimieren und Ihre Versendungs-Erfolgsquoten zu optimieren.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Reifenhändler. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Reifenhändler direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Reifenhändler nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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