Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Ein Parkhaus verkauft nichts als Zeit auf einer Fläche – und genau das macht das Geschäft so besonders: hohe Fixkosten für Gebäude und Technik, niedrige laufende Kosten und ein Ertrag, der fast vollständig von der Auslastung abhängt. Jeder leere Platz ist verlorener Umsatz, der nicht nachgeholt werden kann. Das ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen an Parkhausbetreiber. Gerade verändert sich viel: Digitalisierung, E-Mobilität und neues Mobilitätsverhalten erhöhen den Investitionsdruck, und Betreiber stecken Geld in Ladeinfrastruktur, technische Ausrüstung und digitale Zufahrtssysteme. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: von der kommunalen Parkgarage über private Betreiber und Parkraumbewirtschafter bis zu Parkflächen bei Einkaufszentren, Kliniken und Flughäfen. Wer Parkhaus-Adressen kaufen will, trifft auf zahlengetriebene Entscheider, die in Auslastung, Durchsatz und Amortisation denken.
Die 333 Firmenadressen österreichischer Parkhaus-Unternehmen umfassen neben der vollständigen Postadresse auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen der jeweiligen Betriebe - die ideale Grundlage für effiziente Neukundengewinnung per Telefon, Brief oder Postmailing. Alle Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, sodass Sie mit einer hohen Zustellquote und minimalen Rückläufern rechnen können. Die Liste wird als sofort einsatzfähige Excel-Datei geliefert und lässt sich ohne Mehraufwand in bestehende CRM- und Vertriebssysteme importieren.
Die Liste enthält 333 geprüfte Firmenadressen österreichischer Parkhaus-Unternehmen mit vollständiger Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie wird als Excel-Datei geliefert und ist sofort in gängige CRM-Systeme importierbar - ohne zusätzlichen Aufbereitungsaufwand.
Die Liste eignet sich für alle B2B-Anbieter, die Parkhaus-Betreiber gezielt ansprechen möchten - etwa Anbieter von Parktechnik, E-Ladeinfrastruktur, Parkraumsoftware, Facility Management, Versicherungen, Außenwerbung oder Bau- und Sanierungsleistungen. Jede Branche, die Parkhäuser als Kunden gewinnen will, profitiert direkt.
Alle 333 Datensätze werden regelmäßig geprüft und manuell aktualisiert. Sie erhalten eine hochwertige, tagesaktuelle Liste mit einer überdurchschnittlichen Zustellrate - sowohl für postalische Mailings als auch für telefonische Vertriebsaktionen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Parkhäuser. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Parkhäuser direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Parkhäuser nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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