Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Parkhaus-Markt in der Schweiz befindet sich 2026 in einem tiefgreifenden Wandel. Digitale Parkraumbewirtschaftung, der rasch wachsende Anteil von Elektrofahrzeugen und steigende Anforderungen an Ladeinfrastruktur verändern die gesamte Branche. Elektroautos erreichten 2025 einen Marktanteil von knapp 23 Prozent in der Schweiz, und die Roadmap Elektromobilität tritt 2026 in ihre dritte Etappe ein. Gleichzeitig setzt die Digitalisierung mit intelligenten Parksystemen und vernetzter Verkehrssteuerung neue Maßstäbe für Betreiber. Um in diesem dynamischen Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Unsere Adressliste mit 382 geprüften Firmenadressen von Parkhaus-Betreibern und -Betrieben in der Schweiz liefert Ihnen genau das: den direkten Draht zu den relevanten Entscheidern.
Unsere 382 Firmenadressen aus dem Segment Parkhäuser Schweiz sind manuell geprüft und enthalten neben vollständigen Postadressen auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen der jeweiligen Betriebe. Damit bilden sie eine zuverlässige Basis für Neukundengewinnung per Postmailing, telefonische Ansprache und professionelle Direktkommunikation ohne Streuverluste. Die Liste wird als sofort nutzbare Excel-Datei geliefert und ist ideal für den schnellen Einsatz im Vertriebsalltag.
Die Liste enthält 382 geprüfte Firmenadressen von Parkhaus-Betreibern und -Betrieben in der Schweiz. Jeder Eintrag umfasst Firmenname, vollständige Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort im Vertrieb einsetzbar.
Die Liste eignet sich für alle B2B-Anbieter, die Parkhaus-Betreiber in der Schweiz als Zielgruppe haben: Anbieter von Ladeinfrastruktur und E-Mobilitätslösungen, Sicherheitstechnik, Reinigung und Facility Management, Parktechnologie und Software sowie Bau- und Sanierungsunternehmen.
Die 382 Firmenadressen wurden manuell recherchiert und geprüft. Wir aktualisieren unsere Datenbanken regelmäßig, um eine hohe Datengüte sicherzustellen. So minimieren Sie Remissionen bei Postmailings und erzielen maximale Trefferquoten bei Ihrer Direktansprache.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Parkhäuser. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Parkhäuser direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Parkhäuser.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Parkhäuser nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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