Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Schweizer Immobilienmarkt 2026 zeigt sich stabil und widerstandsfähig. Mit moderatem Preiswachstum von 2-3% pro Jahr, tiefen Leitzinsen bei 0% und strukturell knappem Wohnungsangebot entstehen vielfältige Geschäftsgelegenheiten für Notare und notarielle Dienstleister. Diese Marktkonstellationen führen zu einer kontinuierlich hohen Nachfrage nach Beurkundungen, Erbvertragen und Immobilienarrangements. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Unsere geprüfte Adressliste mit 1.167 Notariaten und freiberuflichen Notaren verbindet Marktreichweite mit höchster Datenqualität - die optimale Grundlage für zielgerichtete B2B-Neukunden-Akquisition.
Die 1.167 Adressen unserer Notare-Datenbank wurden systematisch recherchiert, auf Aktualität geprüft und erweitert um E-Mail-, Telefon- und Postadressdaten. Jeder Eintrag enthält die notwendigen Kontaktkanäle für umgehendes Outreach, Postmailings und digitale Kampagnen. Diese Kombination aus hoher Abdeckung und Frische macht die Liste ideal für zielgerichtete Neukundengewinnung - sowohl für B2B-Services im Notariatssektor als auch für Dienstleistungen rund um Immobilien, Erbrecht und Vermögensschutz. Mit einem Mausklick haben Sie Zugang zu einer marktführenden Entscheider-Datenbank.
Notare sind zentrale Entscheider im immobilienwirtschaftlichen Ökosystem der Schweiz. Sie haben kontinuierliche Bedarfe an Digitalisierungs-Tools, Compliance-Lösungen, Treuhand- und Versicherungsservices. Eine qualitativ hochwertige Adressliste mit Kontaktdaten eliminiert Recherche-Streuverluste und ermöglicht direkte, personalisierte Outreach-Kampagnen.
Alle 1.167 Einträge wurden geprüft und befinden sich in Schweizer Notariats-Registern oder Verbänden (SNV, kantonale Verbände). Die Postadresse-, E-Mail- und Telefonnummern-Abdeckung ist bei über 95% mit kontinuierlichen Aktualisierungen. Daten sind Excel-ready zum sofortigen Download.
Die Datenbank deckt alle 26 Schweizer Kantone ab und enthält sowohl Amtsnotariate (z.B. Zürich, Schaffhausen) als auch freiberufliche Notare (z.B. Bern, Genf, Waadt) sowie Mischsysteme. So erreichen Sie unabhängig vom kantonalen Organisationsmodell Ihre komplette Zielgruppe.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Notare. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Notare direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Notare nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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