Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Möbelhandel steht vor einem entscheidenden Jahr. Was lange als konjunkturelle Schwäche wahrgenommen wurde, entwickelt sich zunehmend zu einem strukturellen Wandel. In diesem dynamischen Marktumfeld mit zunehmender Marktkonzentration und intensivem Online-Wettbewerb ist es für B2B-Dienstleister und Lieferanten essentiell, die richtigen Entscheidungsträger in Möbelhäusern gezielt zu erreichen. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell.
Die 4.315 Firmenadressen enthalten neben Unternehmensname und Anschrift auch E-Mail-Adressen, Telefonnummern und weitere Kontaktinformationen. Diese umfassende Datenbasis ermoeglicht professionelle Kaltakquise-Kampagnen mit hohem Zustellungsstandard sowie effizientes Postmailing. Die gepruften Daten gewaehrleisten maximale Adressgueuality fuer Ihre B2B-Ansprache ohne Zeit- und Kostenverschwendung.
Sie haben ein klares Problem: Neue Kunden gewinnen in einem Markt, in dem Konzentration und Wettbewerbsdruck steigen. Sie brauchen Kontaktdaten echter Entscheidungsträger - keine generischen Listen, keine Zeitverschwendung mit falschen Ansprechpartnern. Diese 4.315 geprüften Adressen sind Ihre Lösung. Direkt einsatzbereit für Kampagnen , Telefonakquise und Direktmailing. Jede Adresse ist verifiziert. Jeder Datensatz ist komplett. Das erspart Ihnen Recherche-Zeit und erhöht Ihre Erfolgschance um ein Vielfaches.
Die Adressdatenbank wird kontinuierlich geprueft und aktualisiert. Alle Eintraege sind auf Gueltigkeit und Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon) ueberprueift. Damit gewaehrleisten wir, dass Ihre Akquise-Kampagnen auf verlässlichen Daten aufsetzten.
Ja. Die 4.315 Firmenadressen erhalten Sie als strukturierte Excel-Datei zum unmittelbaren Download. Sie koennen die Daten sofort fuer Ihre CRM, Mailinglisten oder Verkaufsplanung nutzen - vollstaendig ohne Lizenz-Beschraenkungen.
Jeder Datensatz beinhaltet Unternehmensname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei groesseren Betrieben sind teilweise auch Abteilungs-Kontakte vermerkt. So erreichen Sie nicht die Zentrale, sondern gezielt die richtigen Ansprechpartner.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Möbelhäuser. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Möbelhäuser direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Möbelhäuser.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Möbelhäuser nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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