Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der österreichische Massagemarkt zeigt sich 2026 als eine der wachstumsstabilsten Branchen im Gewerbe- und Handwerkssektor. Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure gehören zu den Branchen, die für das 1. Quartal 2026 positive Entwicklungen erwarten. Gleichzeitig verzeichneten konsumnahe Branchen, darunter Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, nominell ein Umsatzplus. Neue Behandlungskonzepte treiben die Nachfrage weiter an: Head-Spa-Behandlungen, ursprünglich aus Japan und Korea bekannt, etablieren sich zunehmend auch in europäischen Spas - 2026 wird das Head Spa nicht nur als Beauty-Treatment, sondern als ganzheitliche Stressregulation verstanden. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Genau hier setzt unsere Adressdatenbank mit 4.340 geprüften Firmenadressen aus der Massagebranche Österreichs an.
Unsere 4.340 Firmenadressen aus der Massagebranche Österreichs sind sorgfältig geprüft und enthalten neben Firmenname und Postadresse auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - die ideale Basis für Neukundengewinnung per Telefon, postalischem Direktmarketing oder strukturierten Vertriebskampagnen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und liegen als sofort verwendbare Excel-Datei vor, sodass Sie Ihre Vertriebsaktionen ohne Zeitverlust starten können.
Die Liste umfasst 4.340 geprüfte Firmenadressen von Masseuren und Massagestudios in Österreich. Jeder Datensatz enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und - soweit verfügbar - eine E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort einsetzbar.
Die Adressliste eignet sich ideal für postalisches Direktmarketing, telefonische Neukundengewinnung sowie strukturierte B2B-Vertriebskampagnen. Anbieter von Massageequipment, Pflegeprodukten, Software, Versicherungen oder Weiterbildungen können damit gezielt Entscheider in der Massagebranche ansprechen - ohne Streuverluste.
Die 4.340 Firmenadressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Grundlage sind öffentliche Gewerbeverzeichnisse und Branchendatenbanken. Damit erhalten Sie eine zuverlässige, tagesaktuelle Datenbasis für Ihre Vertriebsaktivitäten.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Masseure. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Masseure direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Unsere Datenbank enthält E-Mail-Adressen von Masseure.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Masseure nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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