Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
„Behörde" ist in Österreich ein Sammelbegriff für sehr Verschiedenes: Bundesministerien, Landes- und Gemeindeämter, Bezirkshauptmannschaften, spezialisierte Aufsichtsbehörden, Statistikinstitute und die Nationalbank. Genau diese Heterogenität ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen in den öffentlichen Sektor, denn jede Stelle hat eigene Aufgaben, Budgets und Zuständigkeiten – ein einheitlicher Zugang funktioniert nicht. Ein interessanter Türöffner ist die innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB): Der Staat soll gezielt neue, innovative Lösungen einkaufen, was besonders für moderne Anbieter Chancen eröffnet. Dazu kommt die laufende Digitalisierung der Verwaltungsstrukturen und ein steigender Beschaffungsbedarf. Entschieden wird je nach Stelle von der Amtsleitung, der Fachabteilung oder einer zentralen Beschaffungsstelle. Wer Behörden-Adressen kaufen will, sollte wissen, welche Ebene und welche Fachstelle er ansprechen muss.
Die 3.405 adressen in dieser Liste sind umfassend validiert und bearbeitet worden. Jeder Datensatz enthaelt nicht nur Name und Adresse, sondern auch Kontakttelefone und E-Mail-Adressen der zustaendigen Abteilungen. Diese Vollstaendigkeit macht die Liste zur idealen Grundlage fuer B2B-Kaltakquise und gezieltes Postmailing. Mit modernen Datenverwaltungs- und Versandtools laesst sich effizient arbeiten, ohne dich um Datenkompliance sorgen zu muessen - alle Kontakte sind im Einklang mit fairen B2B-Praktiken erfasst.
Alle 3.405 Adressen werden staendig geprueft und aktualisiert. Jeder Eintrag enthaelt vollstaendige Kontaktinformationen (Telefon, E-Mail) fuer direkte Ansprache.
Ja, die Adressen sind speziell fuer B2B-Kaltakquise, Postmailing und E-Mail-Campaigns fuer Behoerdenkontakte optimiert. Die Daten sind sauber strukturiert und exportierbar.
Die komplette Liste wird in modernen Dateiformaten (Excel, CSV) bereitgestellt, sodass einfache Integration in Ihre CRM- oder Vertriebssoftware moeglich ist.
Professioneller B2B-Vertrieb verlangt verlassliche Kontaktdaten. Mit unserer 3.405-er Behoerden-Adressliste fuer Oesterreich haben Sie die solide Grundlage fuer Neukundenakquisition, Pipeline-Aufbau und zielgerichtete Geschaeftsentwicklung in der oeffentlichen Verwaltung.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Behörden. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Behörden direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Behörden nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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