Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die Schweizer Verwaltung ist stark föderal aufgebaut – und das ist der wichtigste Punkt, wenn man an sie verkaufen will. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen weitgehend eigenständig, was bedeutet: Es gibt nicht einen Kunden, sondern hunderte, mit ganz unterschiedlichen Budgets und Zuständigkeiten. Die kleine Gemeindeverwaltung tickt anders als ein kantonales Amt. Gerade läuft eine grosse Modernisierungswelle: IT-Infrastruktur, Cloud-Strategien, Cybersecurity, KI-Systeme und integrierte E-Government-Lösungen, mit denen Bürger ihre Behördengänge digital erledigen. Entschieden wird je nach Grösse vom Gemeindeschreiber, der IT-Abteilung, der Verwaltungsleitung oder einer zentralen Beschaffungsstelle. Wer Verwaltungs-Adressen kaufen will, sollte wissen, auf welche Ebene und welche Stelle er zielt – und dass hier mit öffentlichen Geldern und formalen Regeln gearbeitet wird.
Die 4.626 Firmenadressen unserer Datenbank sind ein verifiedtes, laufend aktualisiertes Komplett-Paket. Neben strukturierten Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) erhalten Sie Zusatzinformationen zu Funktionstiteln, Abteilungszuordnung und Organisationstyp. Diese Basis ermöglicht es Ihnen, professionelle Kaltakquise-Kampagnen und zielgerichtete Postmailing-Aktionen ohne Streuverluste durchzuführen. Mit einer Excel-Liste im Standard-Format sind sofortige Integration in CRM- und Marketing-Automation problemlos möglich.
Ja, alle 4.626 Datensaetze wurden aktuell geprueft und enthalten Kontaktdaten zu Abteilungsleitern und Fachansprechpartnern. Die Datenbank wird jaehrlich aktualisiert, um veraltete Informationen auszuschliessen. Email- und Telefonnummern sind bei ueber 95% der Eintraege vorhanden.
Die Firmenadressen werden als Excel-Liste (CSV oder XLSX) bereitgestellt. Sie koennen sofort in Ihr CRM-System, Ihre Marketing-Automation oder Ihr Newsletter-Tool importiert werden. Keine Formatierung, keine Huerden - direkt einsatzbereit.
Ja, die Adressen eignen sich ideal fuer gezielte Kaltakquise und professionelle Outreach-Kampagnen. Mit den vorhandenen Emails und Telefonnummern koennen Sie unmittelbar Entscheider in der oeffentlichen Verwaltung erreichen und massgeschneiderte Nachrichtensequenzen starten.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Behörden. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Behörden direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Behörden nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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