Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Kaum eine Kundengruppe kauft so beratungsintensiv und so kurz wie werdende Eltern: Vor der Geburt wird gründlich recherchiert, verglichen und beraten – und wenige Jahre später ist die Phase vorbei. Diese hohe Beratungsnachfrage bei kurzem Kundenlebenszyklus ist der Kern des Geschäfts und der wichtigste Punkt beim Verkaufen an den Babyfachhandel. Der Laden braucht ständig neue Kunden und punktet dort, wo der Onlinehandel schwach ist: beim Ausprobieren von Kinderwagen und Autositzen und bei fachkundiger Sicherheitsberatung. Für Anbieter wichtig ist die Struktur: das lokal verwurzelte Fachgeschäft, der Filialist mit zentralem Einkauf und der spezialisierte Online-Shop. Starke Trends sind Bio, Nachhaltigkeit und Sicherheit, weil Eltern beim Kind keine Kompromisse eingehen. Wer Babyausstattung-Adressen kaufen will, sollte wissen, ob er Fachgeschäfte, Ketten oder Onlinehändler anspricht.
Die 393 Firmenadressen umfassen vollständige Kontaktdaten inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse und bilden damit die ideale Grundlage für Ihre Neukundengewinnung im Schweizer Babyausstatter-Fachhandel. Alle Datensätze werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, damit Sie ausschließlich mit verifizierten Ansprechpartnern arbeiten. Für effizientes Postmailing und telefonische Vertriebsaktionen erhalten Sie die Liste als sofort einsatzbereite Excel-Datei zum Download.
Die Liste umfasst 393 geprüfte Firmenadressen von Babyausstattern in der Schweiz. Jeder Datensatz enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Liste wird als Excel-Datei geliefert und ist sofort einsatzbereit für Mailings und telefonische Vertriebsaktionen.
Die Liste eignet sich für Großhändler, Importeure, Hersteller von Babynahrung oder Pflegeprodukten, Softwareanbieter, Logistikdienstleister, Marketingagenturen und Finanzdienstleister, die gezielt Entscheider im Schweizer Babyausstatter-Fachhandel ansprechen möchten.
Die 393 Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. So stellen wir sicher, dass Ihre Vertriebsmaßnahmen auf verifizierten und aktuellen Kontaktdaten basieren und Streuverluste auf ein Minimum reduziert werden.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Babyausstatter. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Babyausstatter direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Babyausstatter nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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