Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz mit TARDOC ein komplett neues Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen - und HNO-Praxen gehören zu den Fachgruppen, die davon besonders direkt betroffen sind. Neue Ambulante Pauschalen für HNO-Eingriffe, veränderte Abrechnungslogiken und ein wachsender Investitionsdruck schaffen ein Umfeld, in dem Praxisinhaber aktiv nach Lösungen suchen: für effizientere Software, bessere Gerätetechnik, optimierte Praxisausstattung und verlässliche Lieferantenbeziehungen. Wer als B2B-Anbieter genau diese Zielgruppe in der Schweiz erreichen will, braucht keine Streuverluste - sondern eine saubere, direkt nutzbare Adressliste mit den richtigen Ansprechpartnern.
Unsere Datenbank mit 297 geprüften HNO-Arzt-Adressen in der Schweiz liefert genau das: Praxisname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse - strukturiert als Excel-Datei, sofort einsatzbereit für Ihren Vertrieb oder Ihre Postkampagne.
Die 297 HNO-Arzt-Adressen sind manuell geprüft und enthalten neben der Postadresse auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse - damit sind sie die ideale Grundlage für gezielte Neukundengewinnung und effiziente Postkampagnen ohne Streuverlust. Die Daten werden als strukturierte Excel-Datei (.xlsx) bereitgestellt und lassen sich direkt in gängige CRM-Systeme, Mailing-Tools oder Vertriebsprozesse importieren.
Die Liste umfasst 297 geprüfte Einträge von HNO-Arztpraxen und HNO-Einrichtungen in der Schweiz. Jeder Eintrag enthält Praxisname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei (.xlsx) geliefert und sind sofort für CRM-Systeme, Postkampagnen oder Vertriebsaktionen nutzbar.
Die Liste eignet sich ideal für Anbieter aus den Bereichen Medizintechnik, Praxissoftware, Pharmaunternehmen, Praxiseinrichtung, Hygienebedarf, Fortbildungsveranstalter und Personalvermittlungen im Medizinbereich. Alle diese Unternehmen können HNO-Praxen in der Schweiz direkt und ohne Streuverluste ansprechen.
Die 297 Adressen sind manuell geprüft und regelmäßig aktualisiert, um eine hohe Datenqualität sicherzustellen. Durch die enthaltenen E-Mail-Adressen und Telefonnummern sind die Daten direkt und mehrkanalig einsetzbar - ob per Post, Telefon oder digitaler Ansprache.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an HNO-Arzt. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche HNO-Arzt direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die HNO-Arzt nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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