Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Blumen kaufen die Schweizer gern und viel, pro Kopf rund 130 Franken im Jahr, das ist fast Weltrekord, und der Markt bewegt gegen 800 Millionen Franken. Trotzdem haben es die Blumenläden schwer: Laut dem Schweizerischen Floristenverband geht die Zahl der Geschäfte Jahr für Jahr um zwei bis drei Prozent zurück, viele geben auf, und die Läden, die bleiben, werden kleiner und arbeiten mit weniger Personal. Der Grund ist vor allem der Preisdruck durch die Grossverteiler: Migros, Coop und selbst Tankstellen verkaufen fertige Sträusse so günstig, dass ein Florist die Blumen kaum zu diesem Preis einkaufen kann. Dazu kommt der Onlinehandel über Plattformen wie Fleurop. Wenn Sie an diese Betriebe verkaufen und dafür Adressen von Blumenläden kaufen wollen, treffen Sie auf eine Branche, die sich über Qualität und Handwerk gegen die Billigkonkurrenz behaupten muss.
Die 3.232 Blumenhändler-Adressen wurden aktuell verifiziert und enthalten vollständige Kontaktdaten: Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten bilden die ideale Basis für zielgerichtete Neukundengewinnung, personalisierte Postmailing-Kampagnen und effizienten Telefonvertrieb ohne Streuverluste. Die Excel-Liste ist sofort einsatzbereit und kann in bestehende CRM- oder Marketingtools integriert werden.
Die Adressliste entstand durch intensive Marktrecherche und manueller Verifizierung. Sie enthält Blümereien, Floristikfachbetriebe, Gartencenter mit Blumenabteilung und Online-Versand-Operationen. Jede Adresse wurde auf Aktualität geprüft. Dies ist die Basis für erfolgreiche B2B-Akquisitionskampagnen, ohne Zeit mit ungültigen oder veralteten Kontakten zu verschwenden.
Ja, alle 3.232 Adressen wurden aktuell überprüft und enthalten gültige Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen. Die Daten stammen aus öffentlichen Registern, Unternehmensverzeichnissen und direkter Recherche.
Die Liste wird als Excel-Datei bereitgestellt. Sie enthält Spalten für Firmenname, Postadresse, Telefon, E-Mail und ggf. weitere Zusatzinformationen wie Betriebsart oder Region.
Ja, die Adressliste ist speziell für B2B-Vertriebs- und Marketingzwecke konzipiert. Sie können diese für Postmailing, Telefonakquisition und CRM-Integration direkt einsetzen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Blumenhändler. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Blumenhändler direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Blumenhändler nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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