Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Nur 11 Prozent aller relevanten Verwaltungsleistungen in Deutschland sind heute flächendeckend digital verfügbar - das zeigt der aktuelle INSM-Behörden-Digimeter 2026. Das bedeutet im Umkehrschluss: Bürgerinformationsbüros bleiben die entscheidende Schaltstelle zwischen Verwaltung und Bevölkerung. Rund 10.747 Gemeinden in Deutschland benötigen funktionierende Anlaufstellen für Bürgeranliegen - und gleichzeitig wächst der Bedarf an modernen Lösungen, Dienstleistungen und Infrastruktur für genau diese Einrichtungen.
Für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen an kommunale Bürgerinformationsbüros verkaufen wollen, stellt sich dabei eine ganz konkrete Frage: Wie erreicht man 418 relevante Entscheidungsträger bundesweit, ohne monatelange Recherchearbeit? Die Antwort ist unsere geprüfte Adressliste - direkt nutzbar für Ihren Vertrieb.
Die 418 Adressen von Bürgerinformationsbüros in Deutschland sind manuell geprüft und enthalten neben vollständigen Postadressen auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - die ideale Basis, um Neukundengewinnung über Postmailing und telefonische Erstansprache effizient zu gestalten. Die Liste wird als sofort einsatzbereite Excel-Datei geliefert und ermöglicht eine direkte Integration in CRM-Systeme oder Kampagnentools ohne aufwendige Nachbearbeitung.
Die Liste umfasst 418 geprüfte Adressen von Bürgerinformationsbüros in Deutschland. Jeder Datensatz enthält Firmenname, vollständige Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Lieferung erfolgt als Excel-Datei zum sofortigen Einsatz im Vertrieb.
Die Liste ist besonders wertvoll für Anbieter von Verwaltungssoftware, Büroausstattung, Drucklösungen, Sicherheitstechnik, Schulungsangeboten und Organisationsberatung, die kommunale Bürgerinformationsbüros als Kunden gewinnen möchten.
Die Adressdaten werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Ziel ist eine hohe postalische Zustellgenauigkeit. Genaue Angaben zum Aktualitätsstand erhalten Sie auf Anfrage vor dem Kauf.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Bürgerinformationsbüros. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Bürgerinformationsbüros direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Bürgerinformationsbüros nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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