Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die Schmuckbranche erlebt 2026 eine markante Transformation: Der Markt für Altgold, Edelmetalle und Schmuckankauf wächst kontinuierlich. Der Umsatz in dem Segment 'Schmuck' des Marktes für Accessoires in Deutschland wird laut Prognosen zwischen 2024 und 2029 kontinuierlich um insgesamt 0,2 Milliarden Euro steigen und soll im Jahr 2029 schätzungsweise 3,29 Milliarden Euro erreichen. Gleichzeitig verlagert sich der Handel zunehmend online und dezentral: Schmuckankäufer, Edelmetallhändler und Scheideanstalt-Dienstleister agieren vielfältig über verschiedene Vertriebskanäle. Wer als B2B-Partner oder Dienstleister diese fragmentierte Zielgruppe effizienzgerichtet erreichen möchte, benötigt eine fundierte, aktualisierte Datengrundlage. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell.
Die vorliegende Datenbank enthält 1.445 geprüfte Firmenadressen aus der Schmuckankauf- und Edelmetallbranche Deutschlands. Jeder Eintrag wurde validiert und umfasst Kontaktinformationen wie Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Kombination bietet die ideale Basis für multi-channel Neukundengewinnung: Sie können direkt telefonieren, postalisches Mailing einsetzen oder zeitkritische Online-Kampagnen starten. Anders als generische Branchenlisten ist diese Sammlung speziell auf die Akteure des Schmuckankaufs zugeschnitten – kein Streuverlust durch Büroartikelhändler oder nicht-relevante Gewerbe.
Ja. Die Adressliste wurde durch manuelle Recherche und Datenabgleich geprüft. Alle Einträge enthalten aktuelle Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Schmuckankauf- und Edelmetallunternehmen in Deutschland.
Die Datenbank wird als Excel-Tabelle bereitgestellt. Sie können direkt filtern, sortieren und in bestehende CRM- oder Versandlösungen importieren. Zusätzliche Formate auf Anfrage möglich.
Die Liste eignet sich für Direktmailing, Telefonakäuise und CRM-Integration. Alle Kontaktdaten ermöglichen eine professionelle, multi-kanal Anspräche von Geschäftsführern, Ankaufleitern und Einkäufern ohne zeitaufwendige Recherche.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Schmuckankäufer. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Schmuckankäufer direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Schmuckankäufer nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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