Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Von einst über 9.000 Standorten auf heute geschätzt nur noch eine zweistellige Zahl aktiver Verleihbetriebe - und dazwischen eine große Grauzone von Unternehmen, die unter dem Begriff "Videothek" noch immer erreichbar sind: Mischbetriebe, Medienverleiher, Archivdienstleister, DVD-Händler und spezialisierte Filmkulturläden. Genau diese verbliebenen Akteure des deutschen Videotheken- und Medienverleih-Markts bilden eine klar abgegrenzte Zielgruppe - schwer zu recherchieren, wertvoll für jeden Anbieter, der B2B-Kontakte in dieser Nische sucht.
Wer als Anbieter von DVD-Zubehör, Verpackungslösungen, Kassensystemen, Ladeneinrichtungen, Versicherungen oder branchenspezifischer Software diese Überlebenden des Medienhandels ansprechen möchte, steht vor einem klaren Problem: Die Adressen sind nicht kompakt verfügbar - bis jetzt. Unsere Adressliste mit 510 geprüften Firmenadressen aus dem Videotheken-Segment löst genau dieses Rechercheproblem und macht Ihren Vertrieb sofort handlungsfähig.
Die 510 Firmenadressen aus dem Videotheken-Segment enthalten neben postalischen Daten auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern - die ideale Grundlage, um sowohl per Postmailing als auch per Telefon gezielt Kontakt aufzunehmen. Alle Datensätze wurden geprüft und sind als sofort nutzbare Excel-Liste verfügbar, ohne aufwändige Eigenrecherche. Gerade in einer Nischenbranche wie dem Videotheken-Markt, in der öffentliche Verzeichnisse lückenhaft sind, verschafft Ihnen diese Liste einen echten Zeitvorsprung im Vertrieb.
Die Liste richtet sich an B2B-Anbieter, die Videotheken, DVD-Händler und Medienverleihbetriebe in Deutschland als Zielgruppe haben - zum Beispiel Kassensoftware-Anbieter, Großhändler für physische Medien, Versicherungsvertreter oder Anbieter von Ladeneinrichtung.
Die 510 Videothek-Adressen werden als Excel-Datei bereitgestellt und enthalten neben postalischen Daten auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen für eine direkte Kontaktaufnahme.
Ja, alle Firmenadressen in der Liste wurden geprüft und aktualisiert. Gerade im Videotheken-Segment - einer Nischenbranche mit häufigen Betriebswechseln - ist die Datenqualität entscheidend für einen effizienten Vertriebseinsatz.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Videothek. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Videothek direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Videothek nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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