Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der öffentliche Sicherheitssektor in Österreich befindet sich 2026 in einem tiefgreifenden Modernisierungsschub. Das Innenministerium gab bekannt, dass die Polizei im Jahr 2026 insgesamt 1.415 neue Polizeischülerinnen und Polizeischüler aufnehmen wird, um den Rekord-Personalstand von rund 32.500 Polizistinnen und Polizisten zu sichern. Der Personalstand der Bundespolizei umfasst rund 23.000 Beamte, die ihren Dienst in ca. 1.000 Dienststellen versehen. Gleichzeitig steigen die Investitionen in Sicherheitstechnik, digitale Infrastruktur und Ausrüstung erheblich. Die EU investiert bis 2030 rund 800 Milliarden Euro in den Bereich der Verteidigung und Sicherheit - ein Wachstumsimpuls, der auch österreichische Polizeidienststellen als Beschaffungsstellen direkt betrifft. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell.
Die 951 Firmenadressen österreichischer Polizeistationen sind manuell geprüft und enthalten neben der vollständigen Postadresse auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen der jeweiligen Dienststellen - die ideale Basis für Neukundengewinnung per Telefon oder effizientes Postmailing. Die Liste wird als sofort einsetzbare Excel-Datei geliefert, segmentierbar nach Bundesland und Dienststellentyp, und ermöglicht so eine streuverlustfreie, zielgenaue Ansprache genau der Einrichtungen, die für Ihr Angebot relevant sind.
Die Liste umfasst 951 geprüfte Einträge mit vollständiger Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der jeweiligen Polizeidienststelle. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind nach Bundesland filterbar - so erreichen Sie gezielt genau die Dienststellen, die für Ihre Region und Ihr Angebot relevant sind.
Die Liste eignet sich für Unternehmen aus den Bereichen Sicherheitstechnik, IT, Fahrzeuge, Reinigung, Büroausstattung und Schulung, die öffentliche Behörden als Neukunden gewinnen oder bestehende Kontakte ausbauen möchten. Jede Polizeiinspektion ist ein eigenständiger Beschaffungsort mit konkretem Bedarf an Produkten und Dienstleistungen.
Die Adressliste wird sofort nach dem Kauf als Excel-Datei (.xlsx) zum Download bereitgestellt. Die Daten sind sofort einsetzbar und benötigen keine weitere Aufbereitung - ideal für den direkten Import in Ihr CRM-System oder für den Versand von Postsendungen und Telefonkampagnen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Polizeistationen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Polizeistationen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Polizeistationen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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