Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wer einen Geschäftsreisenden vom Flughafen Wien-Schwechat abholt, konkurriert heute nicht mehr nur mit dem Taxi nebenan - sondern mit App-basierten Buchungsplattformen, internationalen Limousinennetzen und einer wachsenden Zahl lokaler Anbieter, die sich über digitale Kanäle positionieren. Der österreichische Chauffeurservice-Markt ist kleinteilig, regional fragmentiert und genau deshalb für B2B-Vertrieb besonders interessant: Wer die richtigen Unternehmen zur richtigen Zeit anspricht, hat einen klaren Vorteil gegenüber dem Wettbewerb.
Unsere Adressliste mit 166 geprüften Firmenadressen aus dem österreichischen Chauffeurservice bringt Sie direkt an die Entscheider - ohne monatelange Recherchearbeit, ohne veraltete Branchenverzeichnisse. Ob Sie Fahrzeugtechnik, Versicherungen, Softwaretools, Uniformen oder Marketingleistungen anbieten: Diese Liste ist Ihr Einstieg in einen Markt, der Qualität und zuverlässige Partner beinahe zwingend voraussetzt.
Die 166 Firmenadressen österreichischer Chauffeurservice-Unternehmen sind manuell geprüft und enthalten neben Postadresse und Firmenname auch Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen - alles, was Sie für ein effizientes Postmailing oder eine direkte telefonische Ansprache von Entscheidern benötigen. Die Daten liegen im Excel-Format vor und sind sofort einsatzbereit, ohne aufwendige Nachbearbeitung. So verkleiner Sie Ihren Aufwand bei der Neukundengewinnung erheblich und erreichen gezielt jene Betriebe, die Ihrem Angebot entsprechen.
Die Liste enthält 166 geprüfte Firmenadressen österreichischer Chauffeurservice-Unternehmen, jeweils mit Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort für Ihre Vertriebsaktivitäten einsetzbar.
Die Liste eignet sich besonders für Anbieter aus den Bereichen Fahrzeughandel, Leasing, Versicherungen, Berufsbekleidung, Buchungssoftware, Marketingagenturen sowie Tankkarten- und Ladeinfrastrukturanbieter, die gezielt Chauffeurservice-Unternehmen in Österreich als Neukunden gewinnen möchten.
Die Adressliste wird als Excel-Datei geliefert und kann sofort ohne weitere Aufbereitung genutzt werden. Alle 166 Einträge wurden manuell geprüft und aktualisiert, um eine hohe Datengüte mit gültigen Kontaktdaten sicherzustellen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Chauffeurservices. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Chauffeurservices direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Chauffeurservices nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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