Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Der Österreichische Golfmarkt befindet sich 2026 in einem spannenden Umbruch: Während der Golftourismus weltweit boomt und maßgeschneiderte Golfreisen zunehmend an Beliebtheit gewinnen, stehen Golfanlagen vor der Herausforderung, ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Zugleich erleben Nachhaltigkeit und Wellness-Integration starkänderte Erwartungen von Golfurlaubern an Premium-Dienstleistungen. Um in diesem dynamischen Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essentiell.
Die 168 Golfplatz-Adressen in unserer Datenbank sind umfassend mit Email-Adressen, Telefonnummern und zusätzlichen Kontaktinformationen dokumentiert. Diese Daten werden regelmäßig aktualisiert und verifiziert, um eine hohe Zuverlässigkeit gewährleisten zu können. Mit dieser kompletten B2B-Liste erschließen Sie sich eine goldene Gelegenheit für Neukundengewinnung und direktes Postmailing – ohne zeitraubende Recherche und ohne Umwege. Die Adressen decken alle neun B¨ndesländer ab und umfassen sowohl große Championship-Anlagen als auch spezialisierte Clubs und Trainingsanlagen.
Die Golfbranche in Österreich ist dynamisch und wettbewerbsintensiv. Ob Sie Reisen organisieren, Sportgeräte vertreiben, Hotel- oder Software-Lösungen anbieten – diese Liste öffnet Ihnen direkten Zugang zu 168 verifizier-ten Entscheidern in einer lukrativen Branche. Mit Email, Telefon und Adressinformationen sparen Sie Wochen an Recherche und können sofort starten. Die Anlagen sind geografisch diversifiziert und reichen von touristischen Hotspots bis zu etablierten Clubs in Metropolitan-Regionen – maximale Marktabdeckung.
Die Liste enthält 168 geprüfte Golfplatz-Adressen Österreichs mit Firmenname, Postadresse, Email-Adresse und Telefonnummer. Die Daten sind aktuell und werden regelmäßig verifiziert, um höchste Datenqualität zu gewährleisten.
Ideal geeignet für Reiseveranstalter, Hotel- und Wellness-Resorts, Software-Anbieter, Catering-Lieferanten, Fitness-Equipment-Hersteller und alle B2B-Dienstleistungen, die Golfanlagen als Zielkunden ansprechen möchten.
Die Adressliste wird als Excel-Datei bereitgestellt, die Sie unmittelbar nach dem Download nutzen können – unkompliziert und einsatzbereit für Ihre Vertriebskampagnen.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Golfplätze. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Golfplätze direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Golfplätze nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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