Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Über 41 Prozent der Schweizer Bevölkerung spielen mindestens einmal wöchentlich Videogames - und geben dafür jährlich über 500 Franken aus. Dieser Massenmarkt braucht stationäre Anlaufpunkte: Fachhändler, Spezialist-Shops und Gaming-Boutiquen, die das Erlebnis vor Ort liefern, was kein Download-Store ersetzen kann. Gleichzeitig verändert der Markt sein Gesicht: Großketten wie Gamestop haben sich aus der Schweiz zurückgezogen, und der verbleibende Fachhandel wird von spezialisierten Anbietern dominiert - von Retro-Game-Stores über Tabletop-Shops bis hin zu Gaming-Centern mit Zubehör-Fokus. Genau diese Zielgruppe ist für viele B2B-Anbieter schwer zu greifen - es fehlen aktuelle, vollständige Kontaktdaten.
Wer Produkte, Dienstleistungen oder Kooperationen an Computerspieläden in der Schweiz vermarkten will, benötigt eine saubere Datenbasis. Unsere Adressliste mit 236 geprüften Firmenadressen liefert genau das: direkte Kontaktpunkte in eine Branche, die für klassische B2B-Recherche kaum erschlossen ist.
Die 236 enthaltenen Firmenadressen umfassen neben Postadresse und Firmenname auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen, sodass Sie Computerspieläden in der Schweiz per Brief, Telefon oder Direct Mail direkt erreichen können. Die Daten wurden systematisch recherchiert und geprüft, um Ihnen eine zuverlässige Grundlage für Ihre Neukundengewinnung zu bieten. Für gezielte Postmailings, Produktvorstellungen oder partnerschaftliche Ansprachen ist diese Liste der effizienteste Einstieg in den Schweizer Gaming-Fachhandel.
Die Liste umfasst 236 geprüfte Firmenadressen von Computerspieläden in der Schweiz, inklusive Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie wird als Excel-Datei zum Download bereitgestellt und ist sofort einsatzbereit für Ihre Vertriebsaktivitäten.
Die Liste richtet sich an B2B-Anbieter, die Gaming-Shops in der Schweiz als Zielgruppe haben - zum Beispiel Hersteller von Spielezubehör, Softwareanbieter, Merch-Großhändler, Kassensystem-Anbieter oder Versicherungsunternehmen mit KMU-Fokus.
Die Daten werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, sodass Sie eine zuverlässige Grundlage für Ihre Vertriebsmaßnahmen erhalten. Veraltete oder nicht mehr aktive Einträge werden systematisch entfernt.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Computerspieleläden. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Computerspieleläden direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Computerspieleläden nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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