Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Die Schweizer Automobilbranche erlebt 2026 eine Wendemarke: Verschärfte Emissionsnormen, steigende Prüfquoten und der Druck zur Digitalisierung schaffen neue Anforderungen für Dienstleister, Teile-Lieferanten und Softwareprovider. Kfz-Prüfstellen gelten als kritische Gatekeaper – sie müssen ihre Kapazität erhöhen, ihre Prozesse optimieren und parallel neue Angebote erschließen. Um in diesem Marktumfeld erfolgreich zu wachsen, ist eine gezielte Entscheider-Ansprache ohne Streuverluste essenziell. Mit der vorliegenden Adressliste erreichen Sie die Beschaffungsverantwortlichen, Geschäftsführer und Betriebsleiter dieser zukunftsorientierten Unternehmen direkt.
Diese 293 aktuellen Firmenadressen bilden die zentrale Zielgruppe für B2B-Vertrieb im Schweizer Prüfstellen-Markt ab. Jeder Eintrag enthält vollständige Kontaktinformationen (Postadresse, Telefon, Email), die direkt von anerkannten Quellen verifiziert wurden. Die Kombination aus Telefonnummer und Email ermöglicht mehrkanalige Outreach-Strategien – von persönlicher Kaltakquise über gezielte Newsletter bis zum Postmailing an Betriebsleiter und Geschäftsführer. Damit sparen Sie Recherche-Zeit und erreichen sofort die Entscheider, ohne Streuverluste an irrelevante Kontakte zu verschwenden.
Die 293 Adressen sind aktuell und umfassen Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Kontakt – die essenzielle Basis für Neukundengewinnung und effizientes Postmailing. Alle Einträge wurden anhand öffentlicher Verzeichnisse und amtlicher Kantonslisten verifiziert. Die Daten lassen sich unmittelbar in Excel, CRM-Systeme und importieren, wodurch Sie schnell strukturierte Kampagnen aufsetzen können ohne zeitaufwendige Recherche.
Die Liste enthält Firmenname, Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für alle 293 Kfz-Prüfstellen in der Schweiz. Zusätzlich sind Angaben zur Kantonsangehörigkeit und Prüfschwerpunkte verzeichnet, um gezielte Segmentierung und Nachbearbeitung zu ermöglichen.
Ja, alle Adressen sind von Februar 2026 und wurden anhand amtlicher Kantonslisten, Verbandsdatenbanken und Unternehmensregistern verifiziert. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und entsprechen dem aktuellen Stand der anerkannten Prüfstellen in der Schweiz.
Die Liste eignet sich ideal für Softwareanbieter (Prüfmanagementsysteme), Schulungs- und Zertifizierungsunternehmen, Ersatzteil-Lieferanten, Prüfgerätehersteller und Beratungsunternehmen, die ihre Dienstleistungen an Kfz-Prüfstellen vermarkten möchten.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Kfz-Prüfstellen. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Kfz-Prüfstellen direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Kfz-Prüfstellen nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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