Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Schweizer Winzer haben zwei harte Jahre hinter sich. 2024 wurde so wenig Wein getrunken wie lange nicht, fast 8 Prozent weniger als im Jahr davor, und einheimische Weine hat es mit einem Minus von 16 Prozent am schlimmsten erwischt. 2025 kam dann eine kleine Trendwende: Getrunken wurde zwar immer noch weniger, aber die Leute griffen wieder häufiger zum Schweizer Wein, der Konsum stieg um gut 2 Prozent, vor allem bei Rosé und Schaumwein. Wer die rund 14'500 Hektar Reben bewirtschaftet, sind über 2'500 Winzerinnen und Winzer, viele davon kleine Betriebe. Wenn Sie an diese Betriebe verkaufen und dafür Adressen von Weinkellereien kaufen wollen, treffen Sie auf eine Branche, in der die grossen Mengen wegbrechen und es immer mehr darauf ankommt, den eigenen Wein gut zu verkaufen.
Die 1.523 Adressen sind aktuell, verifiziert und um zusätzliche Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon, Ansprechpartner) ergänzt. Sie bieten die ideale Basis für Neukundengewinnung ohne Streuverluste und ermöglichen effizientes Postmailing, Direct Mail und personalisierte Outreach-Kampagnen. Ob B2B-Dienste, Weinhandel oder Logistik: Mit dieser Liste erreichen Sie exakt die Betriebe, die heute noch nicht auf Ihrem Radar sind.
1. Liste anfordern: Sie erhalten die komplette, gepruefte Adressliste als Excel-Datei mit Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Ansprechpartner).
2. Segmentieren & Personalisieren: Filtern Sie nach Kanton, Betriebsgröße oder Spezialiserung. Nutzen Sie die Daten für zielgerichtete Mailings oder Anrufe.
3. Vertrieb starten: Mit dieser Liste schließen Sie Neukundenlücken, bauen Verträge ab und generieren solide Sales-Pipeline-Chancen.
Alle Adressen werden regelmäßig verifiziert und aktualisiert. Sie erhalten eine Excel-Datei mit aktuellen Kontaktdaten wie E-Mail, Telefon und Ansprechpersonnen zum Zeitpunkt der Lieferung.
Ja. Die Liste enthält Informationen zu Kanton, Ort, Betriebstyp und Kontaktpersonen. Sie können diese nach Ihren Kriterien (z.B. nur Wallis, nur Weinkellereien) segmentieren und filtern.
Geschäftsführer, Betriebsleiter, Weinbureau und relevante Entscheider je nach Betriebstyp. Alle sind für direkte Kommunikation und B2B-Verträge relevant.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Winzer. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Winzer direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Winzer nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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