Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Eine Webagentur baut das, wovon andere nur reden: die Website selbst. Nicht die Werbung drumherum, sondern das eigentliche Produkt – Gestaltung, Technik und Umsetzung. Diese Rolle als Umsetzer und technischer Dienstleister unterscheidet sie von der reinen Marketingagentur und ist der wichtigste Punkt beim Verkaufen an sie. Der Markt ist gesättigt, und Differenzierung entscheidet: KI-gestützte Personalisierung, schnelle Ladezeiten, Mobile First und zunehmend Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, die sogar das Suchmaschinen-Ranking beeinflussen. Für Anbieter wichtig ist die Bandbreite: vom Einzel-Freelancer und kleinen Studio über die Full-Service-Digitalagentur bis zum Spezialisten für bestimmte Systeme oder Shops. Es sind meist kleine, inhabergeführte Teams mit kurzen Entscheidungswegen. Wer Webdesign-Adressen kaufen will, trifft auf technisch versierte Profis, die ein Angebot sofort auf Substanz prüfen und mit einem klaren Nutzen zu überzeugen sind.
Diese 5.243 geprüften Adressen enthalten nicht nur Postadressen, sondern auch Emailadressen, Telefonnummern und Branchen-Kategorisierungen. Sie bilden die ideale Basis für B2B-Neukundengewinnung im Digitalen sowie für effizientes Postmailing. Die Daten sind aktuell, strukturiert als Excel-Liste exportierbar und unmittelbar einsatzbereit - ohne zusätzliche Recherche oder Datenbereinigung.
Die Liste enthält 5.243 geprüfte B2B-Adressen mit vollständigen Kontaktdaten (Postadresse, Email, Telefon). Die Daten werden regelmäßig validiert und aktualisiert. Sie erhalten die Adressliste als Excel-Datei zum sofortigen Download und können diese unmittelbar für Ihre Vertriebsstrategie einsetzen.
Jeder Datensatz enthält: Firmenname, Postadresse, Emailadresse, Telefonnummer, Branchenschlüssel und optional vorhandene Ansprechpartner-Informationen. Die Struktur ist als Excel-Tabelle optimiert und kann direkt in CRM-Systemen oder verwendet werden.
Lieferanten von Design-Tools, KI-Software, CMS-Systemen, Hosting-Lösungen, Schulungs-Angeboten und B2B-Dienstleistungen. Aber auch Agenturen, die Subunternehmer suchen, oder Marketing-Manager, die gezielt Webdesign-Studios als Kunden akquirieren wollen, werden diese Liste effizient nutzen können.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Webdesigner. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Webdesigner direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Webdesigner nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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