Zusätzlich bieten wir weitere wertvolle Daten an:
Wer Tanzclubs in der Schweiz als Kunden gewinnen will, steht vor einem konkreten Strukturproblem: Über 300 Vereine, Tanzsportclubs und Tanzorganisationen verteilen sich auf alle Kantone - von Zürich über Basel bis ins Tessin. Wer diese Zielgruppe systematisch bearbeiten will, verliert ohne verifizierte Kontaktdaten schlicht zu viel Zeit mit Recherche statt mit Vertrieb. Erschwerend kommt hinzu, dass das Segment 2026 spurbares Wachstum zeigt: der globale Tanzmarkt wird bis 2035 auf rund 3,16 Milliarden USD prognostiziert, mit einem jährlichen Wachstum von rund 7 %. Schweizer Tanzclubs investieren entsprechend mehr in Ausstattung, Trainingskonzepte und Mitgliedergewinnung - und sind damit als B2B-Zielgruppe so relevant wie selten zuvor.
Genau hier setzt unsere Adressliste an: 317 geprüfte Firmenadressen von Tanzclubs in der Schweiz, sofort einsatzbereit für Ihr nächstes Vertriebsprojekt.
Die 317 Tanzclub-Adressen werden mit vollständigen Kontaktdaten geliefert - inklusive E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift - und bilden damit die ideale Grundlage für Neukundengewinnung per Brief, Telefon oder digitaler Kampagne. Alle Einträge werden regelmäßig geprüft und aktualisiert, damit Ihr Vertrieb keine Zeit mit veralteten oder falschen Kontakten verliert. Die Liste wird als sofort nutzbare Excel-Datei bereitgestellt und lässt sich direkt in CRM-Systeme oder Mailingtools importieren.
Die Liste umfasst 317 geprüfte Firmenadressen von Tanzclubs in der Schweiz, jeweils mit Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Daten werden als Excel-Datei geliefert und sind sofort für Mailing- und Vertriebskampagnen einsetzbar.
Die Liste eignet sich für Anbieter von Tanzbekleidung, Musikanlagen, Vereinssoftware, Versicherungen, Eventdienstleistungen und Drucksachen, die Tanzclubs in der Schweiz als Neukunden gewinnen möchten. Sowohl für postalische Mailings als auch für telefonische Erstansprache ist die Liste optimal aufbereitet.
Alle 317 Adressen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Veraltete oder nicht mehr existierende Einträge werden kontinuierlich bereinigt, damit Streuverluste im Vertrieb minimiert werden.
So sieht ein typischer Datensatz aus:
* Alle Angaben sind Beispieldaten zur Illustration.
Nutzen Sie unsere Firmenadressen für Werbebriefe oder Kataloge direkt an Tanzclubs. Direktmarketing per Post erzielt in dieser Branche oft deutlich höhere Aufmerksamkeitswerte als rein digitale Kanäle.
Sprechen Sie Entscheider der Branche Tanzclubs direkt an. Dank hinterlegter Telefonnummern und konkreter Ansprechpartner verkürzen Sie Ihren Sales-Cycle massiv und vermeiden mühsame Umwege über die Zentrale.
Vermeiden Sie Streuverluste, indem Sie die Tanzclubs nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder PLZ-Umkreis filtern. So passen Sie Ihr Budget exakt an die für Sie lukrativsten Marktsegmente an.
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten. Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung. Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der Daten liegt beim Erwerber. Unsere Lieferbedingungen gestatten die Nutzung für E-Mail-Werbung nur bei vorliegender Einwilligung des Empfängers.Mehr erfahren →
Wir erheben und verarbeiten unsere Firmendaten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) aus öffentlich zugänglichen Geschäftsquellen. Unsere Listen enthalten ausschließlich geschäftsbezogene Kontaktdaten.
Für die werbliche Nutzung gilt zusätzlich das Wettbewerbsrecht (§ 7 UWG): Postalische Werbung ist grundsätzlich zulässig, Telefonakquise im B2B-Bereich bei mutmaßlicher Einwilligung des Angerufenen. E-Mail-Werbung erfordert eine Einwilligung des Empfängers oder eine Bestandskundenbeziehung (§ 7 Abs. 3 UWG); die enthaltenen E-Mail-Adressen verfügen über keine Werbeeinwilligung.
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